Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall

Wenn Sie bei einem Verkehrsunfall unverschuldet verletzt wurden, haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld.

 Nach einem Unfall muss man:

  • den körperlichen Schaden der Polizei vor Ort mitteilen
  • die KFZ-Versicherungsnummer und das KFZ-Kennzeichnen mitteilen
  • die Verletzungen beim Arzt attestieren lassen
  • die Versicherung des Unfallverursachers kontaktieren
  • den Arbeitgeber informieren (es gibt von diesem zunächst Lohnfortzahlung für 6 Wochen)
  • einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren

Wie viel Schmerzensgeld können Sie erhalten?

Ihr Anspruch orientiert sich der Höhe nach an vergleichbaren Fällen und Gerichtsurteilen.

Es ist nicht so einfach mit der Versicherung des Unfallverursachers zu kommunizieren. Bei Personenschaden und KFZ-Schaden gibt es komplizierte juristische Probleme. Hier braucht man ein kompetenter Rechtsanwalt.

Berichten Sie mir Ihren Fall.

Ihre Anfrage ist kostenlos. Meine unverbindliche Ersteinschätzung mit der ich Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informiere, ist für Sie auch kostenfrei.

info@twitting.eu oder 02331-409319

KFZ-Haftpflichtversicherung

Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist für solche Fahrzeuge vom Gesetz vorgeschrieben, die Sie zum Straßenverkehr bei der Zulassungsstelle anmelden müssen. Die KFZ-Haftpflichtversicherung übernimmt bei einem Unfall solche Schäden, die Sie mit Ihrem Kraftfahrzeug anderen zufügen. So z.B. wenn Sie einen Fußgänger anfahren, ein anderes Kraftfahrzeug beschädigen oder einen Unfall mit einem Pferd haben.

Die KFZ-Haftpflichtversicherung reguliert dabei niemals den Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug.

Die KFZ-Haftpflichtversicherung ersetzt auch den Schaden, den die Insassen Ihres Fahrzeug erleiden, wenn Sie den Verkehrs-Unfall selbst verschuldet haben.

Sie brauchen Hilfe? Ich bin für Sie da: info@twitting.eu oder 02331-409319.

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