70.000 Euro Schadenersatz wegen Verletzungen an beiden Unterschenkeln

OLG Schleswig-Holstein, Urteil  7 U 106/09 vom 23.02.2011

Die Klägerin aus Nordrhein-Westfalen ging am Strand spazieren. Gleichzeitig veranstaltete der örtliche Yachtclub eine Strandsegelregatta.  Zu der Regatta waren auch nicht dem Yachtclub angehörende Strandsegler gekommen.

Ein auswärtiger Strandsegler unternahm eine Erkundungsfahrt und erfasste mit dem Wagen die Klägerin.

Die Klägerin erlitt an beiden Beinen offene Unterschenkelbrüche. Sie wurde mehrmals operiert. Eine Gehbehinderung und entstellende Narben bleiben lebenslang.

Das OLG Schleswig-Holstein nahm zur Kenntnis, dass nach dem Unfall die Lenkung des Strandseglers einwandfrei funktionierte und akzeptierte nicht, dass der Strandsegler angeblich plötzlich nicht mehr steuerbar gewesen sein soll.

Der Führer des Strandseglers hätte erhöhte Rücksicht auf Fußgänger nehmen müssen. Auch die Gemeinde und der örtliche Yachtclub hätten ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt. Die Strandregattastrecke hätte zum Schutz der übrigen Strandnutzer ausreichend gesichert warden müssen.

Die Klägerin traf kein Mitverschulden an dem Unfall.

Das OLG entschied, dass der Yachtclub, die Gemeinde und der Strandsegler haften – und zwar gemeinschaftlich – und sprach der Klägerin 60.000 Euro Schadenersatz zu. Dann erhöhte das OLG diesen Betrag um weitere 10.000 Euro, weil alle drei Beklagten kein Schmerzensgeld bis zur Entscheidung gezahlt hatten.

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50.000 Euro Schmerzensgeld wegen des Funktionsverlusts der linken Schulter

Oberlandesgericht Hamm, Urteil 26 U 4/13 vom 01.07.2014

Das Oberlandesgericht Hamm sprach der Klägerin 50.000 Euro Schmerzensgeld zu, wegen einer fehlerhaft gewälten und fehlerhaft geführten Schulteroperation.

Die Klägerin wurde im beklagten Krankenhaus an der linken Schulter operiert.

Nach mehreren chirurgischen Eingriffen konnte die linke Schulter der Klägerin nicht mehr eingesetzt warden.

Schon nach dem ersten chirurgischen Eingriff litt die Klägerin an Schulterbeschwerden. Der linke Arm hob sich nicht mehr richtig. Nach weiteren Operationen ist die linke Schulter versteift geworden.

Darauf hin wurde eine offene atroskopische Schultergelenksoperation durchgeführt. Während der Operation – also intraoperative – wurden wesentliche Teile der Schulter entfernt.  Das Schulterdach ist zestört worden und der linke Arm funktionierte nicht mehr.

Die Klägerin, mit der Begründung dass sie fehlerhaft operiert worden war, hat vom beklagten Krankenhaus Schadenersatz verlangt in Höhe von 50.000 Euro.

Das Landgericht Arnsberg hat die Klage abgewiesen.

Die Klägerin hat Berufung weiter zum OLG Hamm eingelegt.

Nach der Einholung eines medizinisches Sachverständigengutachtens stellt das OLG Hamm fest, dass im beklagten Krankenhaus die Klägerin von beiden beklagten Operaturen fehlerhaft behandelt wurde. Auch die Wahl einer offenen Schultergelenksoperation und auch die Durchführung habe gegen den ärzlichen Standart verstoßen.

Das Oberlandesgericht Hamm hat einen groben Behandlungsfehler, der zur Schadenfolgen führte, anerkannt und hat das Urteil des LG Arnsberg abgeändert.

Ein Schmerzensgeld in der Höhe von 50.000 Euro wurde zuerkannt.

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Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) Schmerzensgeld

PTBS nach einem Unfall

Nach einem schweren Unfall können sich psychische Folgeschäden viel später auswirken.

Symptome der psychischen Erkrankungen generell bilden sich innerhalb von sechs bis zwölf Monaten aus.

Zu den PTBS Symptomen gehören:

  • Depression, Schlafstörung.
  • Negative Gefühle: Wut, Trauer, Hilflosigkeit, emotionale Gefühlstaubheit
  • Übererregung und Konzentrationsschwierigkeiten

Psychische Erkrankungen haben Auswirkungen auf die Lebensqualität. Unfallopfer mit PTBS -Symptomen brechen oftmals soziale Kontakte ab und können ihren Beruf nicht weiter nachgehen.

Wie hoch ist das Schmerzensgeld beim PTBS?

Die Höhe des Schmerzensgelds wird immer individuell berechnet. Dabei kommt es darauf an,

  •  ob die Lebensqualität eingeschränkt ist
  •  ob das Unfallopfer seinem Beruf nachgehen kann
  • ob die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist
  • ob eine Therapie nötig ist

Posttraumatische Belastungsstörung
Schmerzensgeldtabelle

Verletzung Schmerzensgeld Urteil
Traumatisierung mit einzelnen Panikattaken 8. 000 Euro LG Bonn, Urteil 3 O 334/06 04.03.2008
Chronischen psychophysischen Erschöpfungszustand 5.000 Euro OLG Hamm, Urteil 6 U 231/99  02.04.2001
Massive psychische Beeinträchtigung 7.000 Euro OLG Frankfurt, Urteil 4 U 26/95  01.10.2004

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Wieviel Schmerzensgeld ist angemessen? Welche Ansprüche gibt es nach einem Unfall noch?

Antworten von Rechtsanwalt Dirk Twitting

Welche Schadenersatzansprüche gibt es?

Nach einem Unfall müssen alle materiellen und immateriellen Schäden ersetzt werden. Unter dem immateriellen Schaden versteht man das Schmerzensgeld. Zu den materiellen Schaden zählen der Erwerbsschaden, Haushaltsschaden, Pflegekosten, Betreuungskosten, Sachschäden, Fahrkosten, usw.

Wenn die verletzte Person nicht mehr arbeiten gehen kann, wirkt sich das auf die Höhe des Schmerzensgeldes aus?

Ja. Das Schmerzensgeld kompensiert verlorenen Lebensqualität und Lebensfreude. Dazu zählen nicht nur Hobbys, sondern auch die Fähigkeit, einem Job nachzugehen.

Wieviel Schmerzensgeld ist angemessen?

Das immer individuell. Wichtig ist das Niveau des Verletzungs-Traumas, die Behandlungsdauer, die psychischen Beeinträchtigungen und die Prognose für die Zukunft. Das Anspruch auf Schmerzensgeld orientiert sich der Höhe an vergleichbaren Fällen und Gerichtsurteilen (Schmerzensgeldtabelle ansehen).

Wie kann man effektiv mit der Haftpflicht-Versicherung des Unfallverursachers kommunizieren?

Das ist nicht so einfach. Hier braucht man einen kompetenten Rechtsanwalt, um komplizierte juristische Probleme zu lösen, die bei Personenschäden und KFZ-Schäden aufkommen.

Welche Summen kann man von der privaten Unfallversicherung (PUV) bekommen?

Die PUV zahlt nach einem Unfall oftmals überhaupt nichts oder viel zu wenig. Das Personal der PUV ist oft sehr gut darauf trainiert, Ansprüche abzuwehren. Als Laie hat man keine Chance. Hier hilft Ihnen der Rechtsanwalt, um auf „Augenhöhe“ mit der Versicherung zu verhandeln und Ansprüche durchzusetzen.

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35.000 Euro aufgrund Erhöhung des Schmerzensgeldes wegen mehrerer Verletzungen

Entscheidung OLG Saarbrücken vom 26.02.2015, 4 U 26/14

Bei einer unverschuldeten Begegnungskollision erlitt der Kläger schwere Verletzungen. Der 39-jährige Autofahrer erlitt einen Beckenbruch, einen Bruch des linken Unterarms, einen Bruch der linken Augenhöhle, einen Nasenbeinbruch, eine Lungenquetschung und ein Schleudertrauma 2. Grades.

Die Haftpflichtversicherung des Beklagten zahlte außergerichtlich ein Schmerzensgeld von 11.000 Euro.

Das Landgericht Saarbrücken sprach dem Kläger ein weiteres Schmerzensgeld von 14.000 Euro zu.

Aber das war dem Kläger zu wenig. Berufung wurde eingelegt.

Das Oberlandesgericht erkannte, dass die Unfallfolgen die Lebensqualität des Klägers verschlechtert haben.

Der Kläger erlitt eine leichte Bewegungseinschränkung in der Rotation, eine leichte Verhärtung der Muskulatur infolge des Beckenbruch, eine Einschränkung der Umwendbewegung des Unterarms nach außen, sowie eine ca. 16 cm lange reizlose Narbe am Unterarm. Dazu zeigte sich beim Kläger eine Depression.

Der Kläger befand sich 21 Tage in stationärer Behandlung. Danach erfolgten zwei Monate Rehabilitation. Dann folgte beim Kläger weitere ambulante Krankengymnastik.

Das Oberlandesgericht Saarbrücken hob die Entscheidung des Landgerichts auf und sprach dem Kläger ein Schmerzensgeld von insgesamt 35.000 Euro zu.

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45.000 EUR Schmerzensgeld wegen schweren Schädel-Hirn-Traumas mit apallischem Syndrom und Wachkoma

Urteil Oberlandsgericht Naumburg  2 U 62/14 vom 26.03.2015

Das OLG Naumburg spricht dem Kläger  45.000 Euro Schmerzensgeld zu wegen schweren Schädel-Hirn-Traumas.

Der Sattelzug-Fahrer übersah ein Stop-Schild. Es kam zu einer Kollision zwischen einem Pkw und dem Lkw im Rahmen eines Kreuzungsunfalls.

Beim Unfall erlitt der Pkw-Fahrer ein schweres Schädel-Hirn-Trauma mit anschließendem appalischen Syndrom, sowie Wachkoma und trotz mehrerer Operationen, sechs Monate nach dem Unfall stirbt er.

Die Erben, nämlich seine Ehefrau und sein Sohn, klagen auf eine Schmerzensgeldzahlung.

Das Landgericht Halle erkennt auf 100-prozentiger Haftung des Lkw-Fahrers, es spricht den Erben 80.000 Euro Schmerzensgeld zu.

Der Lkw-Fahrer legt Berufung ein.

Das Oberlandesgericht Naumburg sah es als erwiesen an, dass der Lkw-Fahrer den Unfall hätte verhindern können. Aber auch für den Pkw-Fahrer gab es eine Möglichkeit, den Lkw rechtzeitig wahrzunehmen, mit dem Abbiegevorgang zu rechnen  und die Geschwindigkeit zu reduzieren.

Der Lkw-Fahrer habe nicht vollständig für die Unfallfolgen zu haften, so dass Oberlandesgericht.

Das OLG hielt deswegen ein Schmerzensgeld in Höhe von lediglich 60.000 EUR für angemessen. Unter Berücksichtigung der Mit-Haftung des Pkw-Fahrers ergibt sich eine Haftung des Lkw-Fahrers in in Höhe von 75% und somit ein Schmerzensgeldanspruch gemäß Quote in Höhe von 45.000 Euro.

13.000 Euro Schmerzensgeld wegen Schleudertraumas

OLG München, Endurteil vom 21.03.2014 – 10 U 3341/13

Das Oberlandesgericht München sprach einem Geschädigten 13.000 Euro Schmerzensgeld zu wegen eines Schleudertraumas.

Der Unfallverursacher hatte dem Verletzten die Vorfahrt genommen. Außerdem stand er unter Alkoholeinfluss. Beim Unfallverursacher wurde direkt nach dem Unfall eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,4 Promille festgestellt.

Der Geschädigte erlitt eine HWS-Distorsion 1. Grades und Prellungen des Unterarms und des Schienbeins. Noch mehr als 9 Monate nach dem Unfall war er arbeitsunfähig, was in erster Linie nicht auf den Unfall zurückzuführen war, sondern auf die unzureichende Schmerztherapie im Anschluss.

Die Versicherung des Unfallverursachers hatte dem Geschädigten nur einen Betrag in Höhe von 2.000 Euro gezahlt. Das Landgericht Traunstein sprach dem Kläger weitere 3.000 Euro Schmerzensgeld zu. Schließlich erkannte das Oberlandesgericht München wegen den Dauerfolgen der Verletzungen und der Notwendigkeit einer Schmetrtherapie in seinem Urteil auf Zahlung eines Gesamtschmerzensgeldes in Höhe von insgesamt  13.000 Euro.

Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall

Wenn Sie bei einem Verkehrsunfall unverschuldet verletzt wurden, haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld.

 Nach einem Unfall muss man:

  • den körperlichen Schaden der Polizei vor Ort mitteilen
  • die KFZ-Versicherungsnummer und das KFZ-Kennzeichnen mitteilen
  • die Verletzungen beim Arzt attestieren lassen
  • die Versicherung des Unfallverursachers kontaktieren
  • den Arbeitgeber informieren (es gibt von diesem zunächst Lohnfortzahlung für 6 Wochen)
  • einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren

Wie viel Schmerzensgeld können Sie erhalten?

Ihr Anspruch orientiert sich der Höhe nach an vergleichbaren Fällen und Gerichtsurteilen.

Es ist nicht so einfach mit der Versicherung des Unfallverursachers zu kommunizieren. Bei Personenschaden und KFZ-Schaden gibt es komplizierte juristische Probleme. Hier braucht man ein kompetenter Rechtsanwalt.

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AUTOUNFALL SCHMERZENSGELD

Wenn Sie bei einem Autounfall verletzt worden sind, haben Sie immer einen Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn Sie nicht Schuld sind.

Achtung: Wenn Sie weder Fahrer, noch Halter des Autos waren und verletzt worden sind, muss Ihnen in jedem Fall die Haftpflicht-Versicherung Schmerzensgeld zahlen.

Das gilt selbst dann, wenn Sie in dem Auto gesessen haben, dass den Unfall verursacht hat.

Beim Schmerzensgeld handelt es sich um einen Ersatz für Schmerzen in Geld. Es kann in einem Betrag gezahlt werden. Wenn die Verletzungen sehr schwer sind, kann das Schmerzensgeld auch als monatliche Rente gezahlt werden.

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt vom Umfang und der Schwere der Verletzungen ab. Auch die Dauer der ärztlichen Behandlung spielt eine Rolle, sowie die Dauer der Arbeitsunfähigkeit.

In der Praxis wird die Höhe des Schmerzensgeldes nach Tabellen ermittelt. Die bekannteste ist die ADAC- Schmerzensgeldtabelle der Autoren Hacks/Ring/Böhm.

Bei der Höhe des Schmerzensgeldes ist wichtig, ob ein Dauerschaden eingetreten ist. Das Lebensalter des Verletzten, sein Beruf und seine sonstigen Beeinträchtigungen, sei es bei der Ausübung von Hobbys oder beim Sport, werden ebenfalls berücksichtigt.

Auch eine Schmerzensgeldrente oder ein einmaliger Kapitalbetrag neben einer Schmerzensgeldrente können von der Haftpflichtversicherung geschuldet sein.

Eine Schmerzensgeldrente kommt zum Beispiel bei anhaltenden Schmerzen in Betracht oder sollte es erforderlich sein, dass der Verletzte sich auch weiterhin ärztlichen Eingriffen unterziehen muss und die Heilungschancen ungewiss sind.

Die in Deutschland gezahlten Schmerzensgeldhöchstbeträge belaufen sich auf ungefähr 500.000 EUR. Beispiele finden Sie in der Schmerzensgeldtabelle.

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Schmerzensgeld

Wurden Sie bei einem Unfall verletzt, dann haben Sie immer einen Anspruch auf Schmerzensgeld.

Der Schmerzensgeld-Anspruch richtet sich gegen die Person, die Schuld am Unfall ist, bzw. gegen deren Haftpflichtversicherung.

Beim Schmerzensgeld handelt es sich um einen Ersatz in Geld für erlittene Schmerzen. Es kann in einem Betrag gezahlt werden. Wenn die Verletzungen sehr schwer sind, kann das Schmerzensgeld auch als monatliche Rente gezahlt werden.

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt vom Umfang und der Schwere der Verletzungen ab. Auch die Dauer der ärztlichen Behandlung spielt eine Rolle, sowie die Dauer der Arbeitsunfähigkeit. In der Praxis wird die Höhe des Schmerzensgeldes nach Tabellen ermittelt. Die bekannteste ist die ADAC- Schmerzensgeldtabelle Hacks/Ring/Böhm.

Die Schmerzensgeldbeträge können dabei von einigen Hundert Euro bis zu mehrere Hunderttausend Euro bei schwersten Unfallfolgen reichen.

Wie viel Schmerzensgeld gezahlt wird ist auch davon abhängig, ob Sie einen Dauerschaden erlitten haben. Ihr Lebensalter, Ihr Geschlecht, Ihr Beruf  und Ihre sonstigen Beeinträchtigungen spielen ebenfalls eine Rolle. Auch psychische Folgen werden betrachtet. Eine ungerechtfertigte Verzögerung der Haftpflicht-Versicherung bei der Schadenregulierung kann das Schmerzensgeld ebenfalls anwachsen lassen.

Falls Sie Fragen haben, so wenden Sie sich an mich. Senden Sie mir eine E-mail. Ich melde mich dann direkt bei Ihnen, auch an Wochenenden: info@twitting.eu oder 02331-409319.

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