AUTOUNFALL SCHMERZENSGELD

Wenn Sie bei einem Autounfall verletzt worden sind, haben Sie immer einen Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn Sie nicht Schuld sind.

Achtung: Wenn Sie weder Fahrer, noch Halter des Autos waren und verletzt worden sind, muss Ihnen in jedem Fall die Haftpflicht-Versicherung Schmerzensgeld zahlen.

Das gilt selbst dann, wenn Sie in dem Auto gesessen haben, dass den Unfall verursacht hat.

Beim Schmerzensgeld handelt es sich um einen Ersatz für Schmerzen in Geld. Es kann in einem Betrag gezahlt werden. Wenn die Verletzungen sehr schwer sind, kann das Schmerzensgeld auch als monatliche Rente gezahlt werden.

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt vom Umfang und der Schwere der Verletzungen ab. Auch die Dauer der ärztlichen Behandlung spielt eine Rolle, sowie die Dauer der Arbeitsunfähigkeit.

In der Praxis wird die Höhe des Schmerzensgeldes nach Tabellen ermittelt. Die bekannteste ist die ADAC- Schmerzensgeldtabelle der Autoren Hacks/Ring/Böhm.

Bei der Höhe des Schmerzensgeldes ist wichtig, ob ein Dauerschaden eingetreten ist. Das Lebensalter des Verletzten, sein Beruf und seine sonstigen Beeinträchtigungen, sei es bei der Ausübung von Hobbys oder beim Sport, werden ebenfalls berücksichtigt.

Auch eine Schmerzensgeldrente oder ein einmaliger Kapitalbetrag neben einer Schmerzensgeldrente können von der Haftpflichtversicherung geschuldet sein.

Eine Schmerzensgeldrente kommt zum Beispiel bei anhaltenden Schmerzen in Betracht oder sollte es erforderlich sein, dass der Verletzte sich auch weiterhin ärztlichen Eingriffen unterziehen muss und die Heilungschancen ungewiss sind.

Die in Deutschland gezahlten Schmerzensgeldhöchstbeträge belaufen sich auf ungefähr 500.000 EUR. Beispiele finden Sie in der Schmerzensgeldtabelle.

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