Reitunfall. Schmerzensgeld

Infolge von Reitunfällen ergeben sich oft schwere Verletzungen. Wenn der Halter des Pferdes haften muss, haben Sie dann auch einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Vielfach schaltet sich auch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ein.

Nachfolgend Beispiele für Schmerzensgeldbeträge bei typischen Verletzungen durch Reitunfälle.

Schmerzensgeldtabelle Reitunfall:

Betrag Verletzung Gericht/Entscheidung
175.000 Euro Verlust auf beiden Augen das Augenlicht OLG Köln, 26.05.1998, 22 U 254/97
35.000 Euro Oberschenkelhalsbruch LG Oldenburg, 21.06.2004, 17 O 410/03
127.000 Euro + 200 Euro Rente Querschnittslähmung OLG Köln, DAR 2001/12
30.000 Euro Schenkelhalsfraktur OLG Karlsruhe, 20.09.1990, 4U 50/89
20.000 Euro Schädelfraktur LG Bückeburg, 22.01.1999, O 163/97
15.000 Euro Schädelbruch LG Leipzig, vom 16.02 1998, 3O 5622/96
10.000 Euro Mehrfacher Kieferbruch LG Kiel, vom 16.03.2001, 9O 275/00
7.500 Euro Tritt in den Bauch OLG Düsseldorf, vom 18.07.1997, 22 U 6/97
5.000 Euro Teilweise abgerissener Zeigerfinger LG Gera, 13.12.2005, 6O 762/05
3.000 Euro Riss des Trommelfells OLG Hamm, NJW-RR 1994, 1435

Um die Höhe des Schmerzensgeldes genau zu bestimmen, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt hinzuziehen.

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