Verhalten nach dem Reitunfall

Nach einem Reitunfall werden Sie als Reiter Erfahrungen machen, die Ihre Vorstellung über eine “Gemeinschaft der Pferdeliebhaber” zerplatzen lässt.

Sie werden feststellen, dass Wahlweise der Reiterhof, die Reitlehrerin, der Reiterverein, die Eigentümerin des Pferdes oder ein sonstiger Verantwortlicher Sie nach dem Reitunfall “im Stich” lassen wird.

Sie werden zur unerwünschten Person. Vielleicht erhalten Sie noch Mitleidsbekundungen wegen Ihrer Verletzungen. Sobald Sie aber Forderungen auf Schmerzensgeld und Schadenersatz stellen, werden Sie zur unerwünschten Person.

Man wird versuchen, Ihre Forderungen abzuwehren und kleinzureden. Auch unter Reitern stimmt das Motto: Bei Geld hört die Freundschaft auf. Das gilt selbst dann, wenn eine Pferdehaftpflichtversicherung eingebunden werden könnte. Der Halter des Pferdes wird sich umgehend mit der Pferdehaftpflichtversicherung gegen Sie solidarisieren.

Da Sie jetzt wissen, dass die vormals guten Beziehungen mit hoher Wahrscheinlichkeit in die Brüche gehen werden, können Sie sich jetzt völlig unbelastet daran machen, das richtige nach dem Unfall direkt in die Wege zu leiten:

I. Sammeln Sie Beweise

Den Namen des Pferdes, mit dem Sie verunfallt sind, werden Sie wahrscheinlich wissen. Wie steht es aber mit dessen Lebensnummer? Stellen Sie diese unbedingt sicher.

Überprüfen Sie den Halter. Finden Sie heraus, ob dieser auch der Eigentümer des Pferdes ist. Adressen sind wichtig.

Suchen Sie nach Zeugen. Befragen Sie diese. Lassen Sie sich deren Namen und Adressen geben.

Machen Sie Fotos und Videoaufnahmen von der Unfallstelle, dem Unfallpferd und von Ihren Verletzungen und deren Entwicklung.

Lassen Sie sich alle ärztlichen Atteste aushändigen, zumindest in Kopie.

II. Stellen Sie Strafanzeige

Scheuen Sie nicht davor zurück, zur Polizei zu gehen. Stellen Sie Strafanzeige und Strafantrag. Die Polizei wird wegen fahrlässiger Körperverletzung ermitteln. Aufgrund dieser Ermittlungen erhalten Sie Informationen, die Ihnen ansonsten zugänglich wären.  Die Akteneinsicht muss allerdings ein Anwalt beantragen.

III. Informieren Sie Ihre private Unfallversicherung und Ihre Rechtsschutzversicherung

Unabhängig vom Leistungsumfang Ihrer privaten Unfallversicherung, sollten Sie diese unverzüglich vom Unfall in Kenntnis setzen. Die Versicherung wird Ihnen dann einen detaillierten Erhebungsbogen zu stellen. Es gilt, Fristen zu wahren.

Ihre Rechtsschutzversicherung sollten Sie ebenfalls informieren und um Deckung für die Geltendmachung von Ansprüchen bitten.

IV. Keine Erklärungen zum Unfallhergang

Geben Sie gegenüber anderen Personen keine Erklärungen zum Unfallhergang ab.

Den Ärzten schildern Sie nur die Folgen des Unfalls, an anderen Dingen sind Ärzte ohnehin nicht interessiert.

Keinesfalls besprechen Sie den Unfallhergang mit solchen Personen, die Sie mit Schmerzensgeld und Schadenersatzforderungen konfrontieren werden.

Die Unfallschilderung setzen Sie einzig und allein zusammen mit einem versierten Anwalt auf. Damit vermeiden Sie solche Fehler, die sich hinterher nicht mehr berichtigen können.

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Hinweis:  Ihre Anfrage ist kostenlos. Meine unverbindliche Ersteinschätzung mit der ich Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informiere, ist für Sie auch kostenfrei.

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