BG Leistungen reichen nicht

Der Leistungskatalog der Berufsgenossenschaften ist oft nicht ausreichend. So umfasst dieser regelmäßig nur medizinische Behandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen, Verletztengeld, Leistungen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und Rente.

Es gibt massive finanzielle Ansprüche, die Sie nicht gegen die Berufsgenossenschaft erheben können, weil der Gesetzgeber das so will. So können Sie

– Schmerzensgeld

– Schadensersatz

– Verdienstausfall

nicht von der Berufsgenossenschaft verlangen.

Auch müssen Leistungen, die über die medizinische Behandlung und Rehabilitation hinausgehen, von den Berufsgenossenschaften nicht erbracht werden. Dieses ist zum Beispiel die Finanzierung von speziellen Therapien oder medizinischen Geräten, die nicht unmittelbar zur Genesung beitragen.

Es kommt aber noch schlimmer: Wegen des sogenannten Haftungsprivilegs dürfen Sie diese Leistungen (Schmerzensgeld, Schadenersatz, Verdienstausfall und spezielle Therapien) grundsätzlich auch nicht von Ihrem Arbeitgeber oder einem für Ihren Unfall verantwortlichen Dritten (Arbeitskollegen etc.) fordern.

Um dieses Haftungsprivileg zu umgehen und zusätzliche Entschädigungen zu erhalten, gibt es jedoch verschiedene Möglichkeiten:

Zivilrechtliche Klage: Eine Möglichkeit besteht darin, eine zivilrechtliche Klage gegen den Arbeitgeber oder Dritte einzureichen, wenn diese für den Arbeitsunfall verantwortlich gemacht werden können. Dazu muss diesen vorsätzliches Handeln vorgeworfen werden können. Der Vorsatz muss sich auch auf den Verletzungserfolg beziehen.

Durch eine solche Klage können Ansprüche auf Schmerzensgeld, Schadensersatz, etc. geltend gemacht werden.

Haftungsübernahme: In einigen Fällen kann der Arbeitgeber freiwillig eine Haftungsübernahme erklären und zusätzliche Entschädigungen direkt an den verletzten Arbeitnehmer leisten.

Private Unfallversicherung: Eine weitere Möglichkeit besteht darin, eine private Unfallversicherung abzuschließen. Diese kann zusätzliche Leistungen bieten, die über die gesetzliche Unfallversicherung hinausgehen, wie beispielsweise eine höhere finanzielle Entschädigung oder spezifische Leistungen für bestimmte Situationen.

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