FUßGÄNGERUNFALL

Fußgängerunfall Schmerzensgeld

Sie Sind als Fußgänger verletzt worden.

  • Sie wurden von einem Fahrzeug erfasst.
  • Sie hatten einen Sturz im Supermarkt.
  • Sie hatten einen Glättenfall in der Stadt.
  • Sie wurden während sportlicher Aktivitäten verletzt.

Jetzt wollen Sie über Ihre rechtliche Möglichkeiten informiert werden.

Bei mir ist die Ersteinschätzung / Erstberatung kostenlos.

Rufen Sie mich an 02331 409319

oder schicken Sie E-Mail: info@twitting.eu

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