SCHMERZENSGELD UND SCHADENSERSATZ NACH UNFALL

Ihr Anwalt bei Ansprüchen nach einem Unfall – bundesweit.

Eine Verletzung verändert oft weit mehr als den Gesundheitszustand. Vielleicht können Sie nicht arbeiten, benötigen Hilfe im Haushalt oder müssen Ihren Alltag dauerhaft neu organisieren. Gleichzeitig stehen Fragen zu Schmerzensgeld, Schadensersatz und Versicherungsleistungen im Raum.

Rechtsanwalt Dirk Twitting vertritt Geschädigte im Personenschadensrecht – von der Kanzlei in Hagen aus in ganz Deutschland. Wir prüfen Ihre Ansprüche, erfassen die Folgen Ihrer Verletzungen und vertreten Ihre Interessen gegenüber den Verantwortlichen und Versicherungen sowie vor Gericht.

Berichten Sie uns Ihren Fall. Ihre Anfrage und unsere erste Einschätzung sind kostenlos.

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Bei diesen Fällen unterstützen wir Sie

Welche Ansprüche können Ihnen zustehen

Wenn ein anderer für Ihre Verletzungen einstehen muss, können je nach Einzelfall insbesondere folgende Ansprüche bestehen:

  • Schmerzensgeld für Schmerzen, seelische Belastungen und Einschränkungen Ihrer Lebensqualität.
  • Verdienstausfall und Erwerbsschaden, wenn Sie vorübergehend oder dauerhaft nicht wie zuvor arbeiten können.
  • Haushaltsführungsschaden, wenn Sie Ihren Haushalt verletzungsbedingt nicht mehr oder nur noch eingeschränkt führen können.
  • Behandlungs-, Pflege- und Unterstützungskosten sowie weiterer unfallbedingter Mehrbedarf, soweit diese ersatzfähig sind und Ihnen zustehen.
  • Ersatz künftiger Schäden und die rechtliche Absicherung von Ansprüchen wegen späterer Unfallfolgen.

Wir betrachten Ihre gesundheitliche, berufliche und persönliche Situation im Zusammenhang. Gerade bei schweren Verletzungen müssen auch die langfristigen Folgen berücksichtigt werden. Mehr dazu erfahren Sie unter Schmerzensgeld und weitere Ansprüche nach einem Unfall.

Arbeitsunfall und Berufskrankheit

Hier geht es häufig zunächst um die Anerkennung des Versicherungsfalls und um Leistungen der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Wir prüfen, welche Ansprüche Ihnen gegenüber dem zuständigen Träger zustehen und ob daneben Schadensersatzansprüche gegen Dritte in Betracht kommen.

Ihre private Unfallversicherung zahlt nicht

Die Versicherung lehnt eine Leistung ab, bewertet Ihre Invalidität zu niedrig oder beruft sich auf Vorerkrankungen? Wir prüfen Ihren Vertrag, die medizinischen Grundlagen und die Begründung des Versicherers. Anschließend verfolgen wir die Leistungen, die Ihnen aus Ihrem Versicherungsvertrag zustehen. Erfahren Sie, wie wir Sie unterstützen, wenn die Unfallversicherung nicht oder zu wenig zahlt.

Warum Kanzlei Twitting

  • Langjährige Erfahrung: Wir kennen die rechtlichen und tatsächlichen Fragen, auf die es bei der Bearbeitung von Personenschäden ankommt.
  • Persönlicher Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dirk Twitting bespricht mit Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten und das weitere Vorgehen.
  • Bundesweite Vertretung: Die Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei ist per E-Mail, Telefon und Videobesprechung nach Vereinbarung möglich. Ein persönlicher Kanzleibesuch ist nicht erforderlich, wenn Sie dies nicht wünschen.
  • Sorgfältige Aufklärung: Wir werten Behandlungsunterlagen und vorhandene medizinische Gutachten aus und beziehen bei Bedarf geeignete Sachverständige ein.
  • Unterstützung beim Anwaltswechsel: Sie werden bereits vertreten und möchten wechseln? Wir besprechen mit Ihnen die Übernahme und mögliche Kostenfolgen. Informationen finden Sie unter Anwaltskosten und Anwaltswechsel.

So beginnt unsere Zusammenarbeit

  1. Sie schildern Ihren Fall. Teilen Sie uns kurz mit, was geschehen ist, welche Verletzungen oder Beschwerden vorliegen und ob es bereits Schriftverkehr mit einer Versicherung gibt.
  2. Sie erhalten eine erste Orientierung. Auf Grundlage Ihrer Angaben geben wir Ihnen eine kostenlose und unverbindliche erste Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten und des weiteren Vorgehens.
  3. Sie entscheiden über die Beauftragung. Bevor wir kostenpflichtig tätig werden, besprechen wir mit Ihnen den Umfang der Vertretung und die voraussichtlichen Kosten. Eine vorhandene Rechtsschutzversicherung beziehen wir in die Klärung der Kostenübernahme ein.

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Sie möchten wissen, welche Ansprüche Sie verfolgen können? 

Rechtsanwalt Dirk Twitting · Kanzlei in Hagen · Vertretung bundesweit

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