AUTOUNFALL

Nach einem Autounfall verdienen Sie die Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwaltes.

Es  geht um Schmerzensgeld und viele andere Ansprüche. Die Anwaltskanzlei Twitting vertritt seit mehr als 26 Jahren Geschädigte. In vielen Fällen wurden für die Mandanten deutlich höhere Zahlungen erzielt.

Schmerzensgeld Autounfall

Nach einem Autounfall ist für Sie als Geschädigten schnelles und professionelles Handeln erforderlich.

Ihre Ansprüche richten sich direkt gegen die KFZ-Haftpflichtversicherung des schuldigen Unfallgegners. Ihre Forderungen teilen sich in zwei große Bereiche auf:

Sowohl beim Personenschaden, als auch beim KFZ-Schaden gibt es juristische Probleme zu beachten und die Versicherung wartet nur darauf, dass Sie Fehler machen. Ein Fehler bedeutet immer, dass Sie Geld verlieren.

Lassen Sie es nicht soweit kommen und geben Sie Ihren Autounfall von Anfang an in die Hände eines kompetenten Rechtsanwaltes.

Berichten Sie mir Ihren Fall.

Ich antworte Ihnen kostenlos und unverbindlich.

info@twitting.eu oder 02331-409319

Hinweis:  Ihre Anfrage ist kostenlos. Meine unverbindliche Ersteinschätzung mit der ich Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informiere, ist für Sie auch kostenfrei.

Aktuelle Urteile: Polytrauma, Schleudertrauma, Schädel-Hirn-Trauma

45.000 Euro Schmerzensgeld wegen schweren Schädel-Hirn-Traumas mit apallischem Syndrom und Wachkoma

35.000 Euro aufgrund Erhohung des Schmerzensgeldes wegen mehrerer Verletzungen

Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro wegen unfallbedingten Schleudertraumas I. Grades und chronifizierter Depression

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