Schädel-Hirn Trauma Schmerzensgeld

Ein Schädel-Hirn Trauma (SHT) entsteht häufig bei Verkehrsunfällen, Sportunfällen oder Arbeitsunfällen.

Die SHT Symptome entwickeln sich spontan nach der Hirnverletzung oder bis zu 48 Stunden später.

Allgemein treten bei einem Schädel-Hirn Trauma mehrere Störungen gleichzeitig auf, wie Kopfschmerzen, Schwindel und Gleichgewichtsstörungen, Übelkeit und Erbrechen, Puppilendifferenz, Krämpfe, Schielen, Bewusstseinsstörungen, Bewusstlosigkeit, Sehstörungen und Desorientiertheit. In schweren Fällen kann es zum Koma kommen.

Aus einer Hirnverletzung können auch motorische Störungen als Spätfolgen entstehen, wie schlaffe oder spastische Lähmungen, Schluckstörungen, Sprachstörungen und Rechenstörungen, psychische Einschränkungen oder Epilepsie,  sowie Amnesie.

Die Entwicklung von Einschränkungen und Folgeschäden hängt von der betroffenen Hirnregion ab und von der Dauer der Bewusstlosigkeit.

Wie hoch ist Ihr Anspruch auf Schmerzensgeld bei Schädel-Hirn Trauma

Die Aussicht auf ein  Schmerzensgeld zwischen 45.000 und 150.000 Euro bei schweren SHT ist  keine Seltenheit.

Um solche Beträge zu realisieren, ist die Unterstützung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt notwendig.

Ein Schädel-Hirn Trauma ist in drei Schweregrade eingeteilt:

Leichtes Schädel-Hirn Trauma (Grad I):  Die Gehirnerschütterung bleibt ohne neurologischen Folgen. Der Betroffene ist maximal 15 Minuten bewusstlos.

Mittelschweres Schädel-Hirn Trauma (Grad II): Die Bewusstlosigkeit dauert bis zu 1 Stunde. Es besteht die Möglichkeit von Spätfolgen.

Schweres Schädel-Hirn Trauma (Grad III): Die Bewusstlosigkeit besteht länger als 1 Stunde mit neurologischen Folgeschäden.

Die Höhe des Schmerzensgeldes wird beeinflusst:

  • vom Schweregrade des SHT Traumas
  • von Folgeschäden
  • von der Behandlungsdauer von der Dauer der Arbeitsunfähigkeit

Ihre Anfrage ist kostenlos. Meine unverbindliche Ersteinschätzung mit der ich Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informiere, ist für Sie auch kostenfrei.

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