57.000 Euro wegen Beckenbruchs mit Fraktur des linken Hüftgelenks

Urteil Oberlandesgericht München 10 U 3298/98 vom 12.12.2008

Das OLG München spricht der Klägerin 57.000 Euro Schmerzensgeld wegen eines komplexen Beckenbruchs mit Fraktur des linken Hüftgelenks zu.

Die 21-järige Klägerin war als Sozia auf einem Motorrad unterwegs. Der Pkw-Fahrer missachtete das Vorfahrtsrecht des Motorrads. Es kam zu einem schweren Verkehrsunfall.

Der Pkw-Fahrer war 100% schuldig.

Vorprozessual bekam die Klägerin ein Schmerzensgeld von 30.000 Euro. Unter Berücksichtigung von Zukunftsschäden wollte die Klägerin ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 32.000 Euro erhalten. Der Unfallverursacher hielt die Schmerzensgeldzahlung von 30.000 Euro für ausreichend.

Die Klägerin zog vor Gericht.

Das Landgericht sprach der Klägerin ein weiteres Schmerzensgeld von 7.500 Euro zu. Die Klägerin war unzufrieden mit der gerichtlichen Entscheidung. Sie ging in Berufung.

Das Oberlandesgericht (OLG) erkannte bei der Klägerin eine fortschreitende Hüftgelenksarthrose mit der Notwendigkeit, ein künstliches Gelenk zu implantieren. Das Problem ist, dass die Prothese  regelmäßig fixiert werden muss und die entsprechende Operation insgesamt nur zweimal durchgeführt werden kann. Nach 2 Operationen kann eine Hüftgelenksversteifung bei der Patientin nicht mehr vermindern werden.

Weiter stellte das OLG fest, dass die Klägerin schwer verletzt worden sei.

Das OLG München erhöhte das Schmerzensgeld auf insgesamt 57.000 Euro.

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