Auch bei einem Arbeitsunfall können Sie Schmerzensgeld verlangen.
Das geht aber nur dann, wenn jemand anderes an Ihrem Arbeitsunfall schuld ist.
- Sie haben sich an einer Maschine verletzt, weil diese nicht richtig funktioniert hat: Der Hersteller kann Schuld sein.
- Ein defektes Werkzeug hat Sie verletzt: Der Verkäufer kann Schuld sein.
- Sie hatten einen Unfall auf einem Gerüst, weil es nicht ordentlich aufgebaut war: Der Gerüstbauer kann schuld sein.
- Beim Abladen oder Aufladen sind Sie geschädigt worden: Dann muss die Versicherung des LKW’s vielleicht Schmerzensgeld an Sie zahlen.
- Sie hatten einen Wegeunfall auf dem Weg zur Arbeit.
Ihr Anspruch auf Schmerzensgeld geht also nicht gegen Ihre Firma oder gegen die BG (Berufsgenossenschaft). Beide müssen nämlich kein Schmerzensgeld an Sie zahlen, weil das so im Gesetz steht. Ihr Schmerzensgeld setze ich beim Hersteller der defekten Maschine oder des defekten Werkzeugs, beim Gerüstbauer oder bei der Versicherung des LKW’s durch.
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Hinweis: Ihre Anfrage ist kostenlos. Meine unverbindliche Ersteinschätzung mit der ich Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informiere, ist für Sie auch kostenfrei.