Sie haben einen Reitunfall als Inhaber einer Reitbeteiligung erlitten?
Wenn Sie eine Reitbeteiligung an einem Pferd haben, dann sind die Mit-Halter des Pferdes. Eine für dieses Pferd abgeschlossene Tier-Haftpflichtversicherung zahlt dann Ihren Unfallschaden nicht. Es handelt sich dann nämlich um einen sogenannten „Eigenschaden“.
Sind Sie jedoch Mitglied in einem Reiterverein und ist der Reiterverein Mitglied im Landesreiterverein, so kommt einen Haftung des Landessportbundes für Ihren Unfall in Betracht, wenn Sie bei Ausübung einer Vereinstätigkeit einen Reitunfall erlitten haben.