Verletztenrente

Wenn Ihre Erwerbsfähigkeit wegen des Arbeitsunfalles länger als 26 Wochen um mindestens 20% gemindert ist (MdE 20%), dann haben Sie einen Anspruch auf Verletztenrente. Wie hoch diese monatlich ausfällt, hängt zum einen von Ihrem Durchschnittsverdienst während der letzten 12 Monate (Jahresverdienst) vor Ihrem Unfall ab, zum anderen aber von dem festgestellten Grad der Minderung der Erwerbsfähigeit (MdE). Wenn die MdE nicht mindestens 20% beträgt erhalten Sie gar keine Verletztenrente.

Da Ihr Jahresverdienst vor dem Unfall eine feste Größe ist, hängt die Höhe Ihrer Monatsrente entscheidend von dem Grad der Minderung Ihrer Erwerbsfähigkeit ab. Hier muss von Anfang an verhindert werden, dass die Berufsgenossenschaft mit den Prozenten „knausert“. Ihre Prozente werden durch ein medizinisches Gutachten festgelegt. Die Auswahl des Gutachters ist damit sehr wichtig.

Oft fallen die Prozente dann im Gutachten mager aus. Hier muss die Berufsgenossenschaft dazu bewegt werden, ein weiteres Gutachten einzuholen.

Ist auch dieses Gutachten negativ oder bereits sogar das Widerspruchsverfahren mit einem schlechten Ergebnis durchgeführt worden so geben Sie bitte nicht auf: Lassen Sie die Entscheidungen der Berufsgenossenschaft vor dem Sozialgericht überprüfen und korrigieren!

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