150.000 € Schmerzensgeld für Folgen eines Verkehrsunfalls für Insassin eine PKW.
Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 10. Juli 2014, Aktenzeichen 2 U 101/13 .
Der 66-jährigen Insassin eines Pkw wurde ein Schmerzensgeldbetrag in Höhe von 150.000 € seitens des Oberlandesgericht Naumburg zugesprochen. Diese wurde im Rahmen eines Verkehrsunfalls als Insassin des Fahrzeugs erheblich verletzt.
Die hundertprozentige Haftung des Fahrzeugführers des anderen unfallbeteiligten Fahrzeugs war gegeben.
Die Geschädigte erlitt ein Schädel – Hirn – Trauma mit Subarachnoidalblutung. Des Weiteren erlitt sie eine Dens-fraktur. Weiterhin eine Beckenfraktur. Die Hirn-Flüssigkeit musste mit einem Shunt abgeleitet werden. Hierzu erfolgte eine Implantation unter die Schädeldecke.
Als Dauerfolgen stellten sich bei der Geschädigten ein: Halbseitige Lähmung rechts sowie eine insgesamt verminderte Leistungsfähigkeit. Darüber hinaus kognitive Leistungseinbußen in Form eines hirnorganischen Psychosyndrom.
Stationär wurde die Geschädigte einen Monat im Krankenhaus behandelt. Anschließend erfolgte Rehabilitation. Das Oberlandesgericht begründete die Höhe des Schmerzensgeldes mit der Schwere der Verletzungen. Die Geschädigte sei auf Hilfe Dritter angewiesen. Sie können den Haushalt nicht mehr selbsttätig führen, bei Gartenarbeiten müsse ihr Ehemann helfen.. Treppensteigen bereitet ihr Schwierigkeiten. Sie könnte sich nur ganz geringe Zeit körperlich anstrengen. Sie ist unfallbedingt nicht mehr in der Lage, einen Pkw zu führen. Auch am sozialen Leben kann sie nicht mehr, wie vorher teilnehmen. Auf die Höhe des zugesprochenen Schmerzensgeldes hatte sich auch ausgewirkt, dass die Haftpflichtversicherung die Schadenregulierung hinauszögert.