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Sie erleiden dann einen Haushaltsschaden, wenn Sie aufgrund Ihrer Verletzung nicht mehr in der Lage sind, Ihren Haushalt, bzw. den Haushalt der Familie zu führen, d.h. bestimmte Tätigkeiten im Rahmen des Haushalts auszuführen.
Auch für diese Konsequenz aus dem Verkehrsunfall hat die gegnerische Haftpflicht-Versicherung einzustehen.
Den Haushalt nicht mehr führen können bedeutet, die Hausarbeit nicht mehr erledigen zu können.
Es besteht für Sie dann ein Anspruch, dass die Haftpflich-Versicherung Ihnen Kosten ersetzt. Kosten sind die Zahlungen an eine andere Person, die an Ihrer Stelle die Hausarbeit übernommen hat.
Dabei ist es nicht erforderlich, dass Sie wirklich Ihre Hausarbeit durch eine andere Person erledigen lassen. Sie als Verletzter haben vielmehr einen Anspruch auf „fiktive“ Abrechnung. Entscheidend ist also nicht, was Sie eine Hilfskraft gekostet hat, sondern, was Sie eine Hilfskraft gekostet hätte. Dabei haben Sie nicht nur dann einen Anspruch auf Ersatz des Haushaltsschadens, wenn Sie tatsächlich Ihrer Hausarbeit nicht nachkommen können. Auch dann wenn Sie z.B. trotz Schmerzen Ihre Hausarbeit erledigen, haben Sie einen Anspruch.
Auch wenn Sie Ihren Haushalt durch eine andere Person führen lassen, ohne dieser etwas zu bezahlen, haben Sie einen Anspruch gegen die Haftpflicht-Versicherung in Höhe der Kosten, die Sie hätten zahlen müssten.
Um den Haushaltssschaden zu bemessen, gibt es verschiedene Tabellen. Dabei muss die sog. „MdH“ (Minderung der Fähigkeit den Haushalt zu führen) gesondert bemessen werden und steht nicht in einem Zusammenhang etwa zur Minderung der Erwerbsfähigkeit („MdE“).
Falls Sie Fragen haben, so wenden Sie sich an mich. Senden Sie mir eine E-mail. Ich melde mich dann direkt bei Ihnen, auch an Wochenenden: info@twitting.eu oder 02331-409319.