Soweit Sie gesetzlich krankenversichert sind, steht Ihnen kein direkter Anspruch gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung zu. Ihre gesetzliche Krankenversicherung trägt Ihre Heilbehandlungskosten auf jeden Fall und unabhängig davon, warum Sie behandelt werden müssen sind.
Die Ansprüche auf Erstattung dieser Heilbehandlungskosten gehen automatisch auf Ihre Krankenversicherung über. Damit haben Sie dann nichts mehr zu tun.
Anders verhält es sich, wenn Sie privat krankenversichert sind oder aber, was selten sein dürfte, gar nicht versichert sind. Dann müssen Sie die Schäden selbst geltend machen.
Im Falle, dass Sie gesetzlich krankenversichert sind, kommen aber Schadensersatzansprüche dennoch wie folgt in Betracht:
- Sie nehmen häusliche Pflege in Anspruch und die Pflegeversicherung übernimmt diese Kosten nicht.
- Quartalsgebühr.
- Kosten ärztlicher Gutachten.
- Gebühren für ärztliche Atteste.
- Wenn Ihre Angehörigen Sie besuchen und Sie nachweisen können, dass dieses Besuche Ihre Genesung fördern.
Falls Sie Fragen haben, so wenden Sie sich an mich. Senden Sie mir eine E-mail. Ich melde mich dann direkt bei Ihnen, auch an Wochenenden:
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