Sie hatten einen Reitunfall, an dem Ihr eigenes Pferd und ein Kraftfahrzeug beteilgt waren?
Alle zum Straßenverkehr in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeuge müssen eine Haftpflichtversicherung haben. War an Ihrem Reitunfall ein Kraftfahrzeug beteiligt, so können Sie Ihre Ansprüche gegen die Haftpflichtversicherung des Autos oder Motorrads richten. In welchem Umfang die Haftpflichtversicherung des Kraftfahrzeug zahlen muss, hängt von der Schuldfrage ab. War der KFZ-Fahrer alleine Schuld, so muss die Versicherung selbstverständlich Ihren Schaden zu 100% regulieren.
Die Autoversicherung haftet oft auch dann für mindestens 25% Ihres Schadens, wenn Sie glauben, allein Schuld am Reitunfall zu sein.
Hätte der KFZ-Fahrer den Unfall mit dem Pferd nämlich vermeiden können, so muss die KFZ-Haftpflichtversicherung im Rahmen der sogenannten “Betriebsgefahr” für Ihren Schaden in jedem Fall und unabhängig vom Umfang Ihres Verschuldens in Höhe von 25% aufkommen!!