Ein Reiterverein, der Mitglied im Landesreiterverein ist, genießt Versicherungsschutz über die Sporthilfe. Die Mitglieder des Reitervereins sind dann über den Landessportbund unfallversichert, soweit es sich um eine Vereinstätigkeit handelt. Wenn Sie also als Mitglied eines Reitervereins einen privaten Ausritt machen, besteht kein Versicherungsschutz über den Landessportbund.
Findet der Ausritt aber beispielsweise unter Aufsicht eines Reitlehrers statt oder erhalten Sie Reitunterricht von einem Reitlehrer, der die Befähigung nach APO (Ausbildungsprüfungsordnung) hat, so ist ein Reitunfall immer über den Landessportbund unfallversichert. Verlässt der Reitlehrer aber die Vereinsanlage um privat Reitunterricht zu erteilen, enfällt der Versicherungsschutz seitens des Landessportbundes.
Der Versicherungsschutz des Landessportbundes erfasst auch die Mitglieder nachfolgender Sportorganisationen bei offiziellen Veranstaltungen:
- Westernreiter in der EWU
- Islandpferdereiter in der IPZV
- Studentenreiter des DAR (Deutscher Akademischer Reiterverband)
- Distanzreiter in der VDD
Zurück zu „Reitunfall ohne Fremdbeteiligung“
Zurück zu „Reitunfall bei Reitbeteiligung“