Nicht weiniger Schmerzensgeld bei Motorradunfall, wenn keine Motorradstiefel getragen wurden.
Das entschied das Oberlandesgericht Nürnberg in seinem Beschluss vom 09.04.2013, 3 U 1897/12. Das Gericht lehnte ein Mitverschulden des Motorradfahrers ab, der lediglich mit Sportschuhen unterwegs war. Der am Unfall beteiligt PKW-
Fahrer und dessen Haftpflichtversicherung sahen ein Mitverschulden in Höhe von 50%. Beide argumentierten, die Verletzungen wären nicht so schwer ausgefallen, wenn der Motorradfahrer spezielle Motorradstiefel getragen hätte.
Die Richter folgten diesem Argument nicht und führten aus, dass weder die StVO (Straßenverkehrsordnung), noch die „allgemeine Verkehrsanschauung“ verbindlich vorschreiben würden, dass spezielle Motorradstiefel beim Fahren eines Motorrads Pflicht seien.
Der Motorradfahrer siegte in der 2. Instanz vor dem Oberlandesgericht Nürnberg und blamierte den PKW-Fahrer und dessen Versicherung.