Schmerzensgeld bei Maschinen-Fehler oder defektem Werkzeug
Wenn eine Maschine oder ein Werkzeug Schuld an Ihrem Arbeitsunfall hatte: Verlangen Sie vom Hersteller Schmerzensgeld und Schadenersatz. Waren Maschine oder Werkzeug nämlich defekt, weil sie schon mit einem Fehler hergestellt wurden, muss der Produzent dafür haften. Diesen Anspruch haben Sie zusätzlich zu Ihren Ansprüchen gegen die Berufsgenossenschaft.
Die Haftung für eine fehlerhafte Maschine oder ein Werkzeug steht im Gesetz. Details für Leute, die alles ganz genau wissen wollen, finden Sie hier:
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
I. Einleitung
Wird ein fehlerhaftes Produkt hergestellt, das
-einen Menschen tötet oder verletzt oder
-wird eine Sache beschädigt,
haftet der Hersteller des fehlerhaften Produkts. Dieser muss dem Geschädigten den Schaden ersetzen. Es ist egal, ob der Hersteller den Produktfehler verschuldet hat oder nicht. Weil es sich um Gefährdungshaftung handelt, haftet der Hersteller immer.
In Deutschland regelt das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) die Haftung für fehlerhafte Produkte und setzt klare Voraussetzungen, unter denen die Haftung in Betracht kommt.
II. Definition des fehlerhaften Produkts
Gemäß § 1 ProdHaftG haftet der Hersteller für Personen- oder Sachschäden, die durch einen Fehler seines Produkts entstehen. Ein Produkt gilt als fehlerhaft, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände erwartet werden kann. Hierbei werden sowohl die Konzeption, Herstellung, Gebrauchsanweisung als auch die Vermarktung des Produkts berücksichtigt.
III. Voraussetzungen für die Haftung
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz kommt unter verschiedenen Voraussetzungen in Betracht:
Produkthaftungsbereich: Die Regelungen des ProdHaftG gelten für alle Produkte, die von einem Hersteller in Deutschland in Verkehr gebracht werden, als Verlauft werden.
Produkt: Ist jede bewegliche Sache, auch wenn sie einen Teil einer anderen beweglichen Sache oder einer unbeweglichen Sache bildet, sowie Elektrizität.
Produktfehler: Ein Produktfehler, wie oben beschrieben, kann in verschiedenen Formen auftreten, wie beispielsweise Konstruktionsfehler, Fabrikationsfehler oder Fehler in der Gebrauchsanweisung. Entscheidend ist, dass der Fehler ursächlich für den entstandenen Schaden ist.
Kausalität: Es muss eine kausale Verbindung zwischen dem Produktfehler und dem eingetretenen Schaden bestehen. Der Fehler muss also direkt oder indirekt für den Schaden verantwortlich sein.
Schaden: Die Haftung setzt voraus, dass ein tatsächlicher Schaden entstanden ist. Dies kann ein Personenschaden, Sachschaden oder Vermögensschaden sein.
Herstellerhaftung: Die Haftung trifft grundsätzlich den Hersteller des fehlerhaften Produkts. Als Hersteller gilt nicht nur der eigentliche Produzent, sondern auch jeder, der sich als Hersteller ausgibt oder das Produkt unter seinem Namen vertreibt.
Beweislast: Im Falle eines Schadens muss der Geschädigte beweisen, dass das Produkt einen Fehler aufweist und dieser für den Schaden verantwortlich ist. Der Hersteller hat im Gegenzug die Möglichkeit, sich durch den Nachweis von Ausschlussgründen zu entlasten.
IV. Ausschlussgründe
Trotz Vorliegen der genannten Voraussetzungen kann die Haftung entfallen, wenn der Hersteller nachweisen kann, dass:
das Produkt zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens dem damaligen Stand der Wissenschaft und Technik entsprach,
der Fehler aufgrund zwingender behördlicher Vorschriften nicht erkennbar war,
das Produkt nicht für den Verkauf bestimmt war und ohne Wissen des Herstellers in den Verkehr gelangte.
V. Fazit
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die sorgfältig geprüft werden müssen. Geschädigte haben das Recht auf Schadensersatz, während Hersteller die Möglichkeit haben, sich durch den Nachweis von Ausschlussgründen zu entlasten. Die genaue rechtliche Bewertung erfordert eine detaillierte Analyse des Einzelfalls und die Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen sowie gerichtlicher Entscheidungen.