E-Scooter gehören inzwischen zum festen Bestandteil des Straßenverkehrs in vielen deutschen Städten. Die kleinen, elektrisch betriebenen Roller sind schnell verfügbar, leicht zu bedienen und werden vor allem für kurze Strecken genutzt. Gleichzeitig steigt jedoch auch die Zahl der Verkehrsunfälle, an denen E-Scooter beteiligt sind. Für Betroffene stellt sich nach einem solchen Unfall oft eine Reihe von Fragen: Wer trägt die Verantwortung? Wer zahlt den Schaden? Welche Ansprüche bestehen auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz?
Auf dieser Seite erfahren Sie, welche rechtlichen Besonderheiten bei einem Unfall mit E-Scooter gelten und welche Ansprüche Ihnen zustehen können. Außerdem erhalten Sie praktische Hinweise dazu, wie Sie sich nach einem solchen Unfall verhalten sollten.
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden diese Fahrzeuge häufig sowohl als E-Scooter als auch als Elektroroller bezeichnet. Juristisch handelt es sich allerdings um sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Diese Verordnung regelt unter anderem, wo E-Scooter gefahren werden dürfen, welche technischen Anforderungen gelten und welche Versicherungspflichten bestehen.
1. Typische E-Scooter-Unfälle
E-Scooter – häufig auch Elektroroller genannt – sind seit einigen Jahren
auf deutschen Straßen zugelassen. Sie dürfen grundsätzlich auf Radwegen und – wenn kein Radweg vorhanden ist – auf der Fahrbahn benutzt werden. Trotz dieser klaren Regeln kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr.
Die meisten E-Scooter-Unfälle lassen sich bestimmten typischen Konstellationen zuordnen.
Zusammenstoß zwischen E-Scooter und Auto
Eine besonders häufige Unfallkonstellation ist der Zusammenstoß zwischen einem E-Scooter und einem Pkw. Solche Unfälle ereignen sich oft an Kreuzungen, Einmündungen oder beim Abbiegen. Autofahrer übersehen dabei nicht selten den E-Scooter-Fahrer, weil dieser deutlich kleiner und weniger sichtbar ist als ein Fahrrad oder ein Motorrad.
Auch Vorfahrtsverletzungen spielen eine große Rolle. Wenn ein Autofahrer beispielsweise beim Abbiegen den E-Scooter übersieht oder dessen Geschwindigkeit falsch einschätzt, kann es zu schweren Kollisionen kommen. Für den Fahrer des E-Scooters besteht dabei ein erhebliches Verletzungsrisiko, da er – ähnlich wie ein Fahrradfahrer – ungeschützt unterwegs ist.
Besonders gefährlich sind solche Zusammenstöße deshalb, weil E-Scooter-Fahrer bei einem Aufprall häufig direkt auf die Fahrbahn stürzen. Anders als in einem Auto gibt es keinen Schutz durch Karosserie, Airbags oder Sicherheitsgurte. Selbst bei vergleichsweise niedrigen Geschwindigkeiten können daher schwere Verletzungen entstehen.
Sturz ohne Fremdbeteiligung
Nicht jeder Unfall mit einem E-Scooter ist auf die Beteiligung eines anderen Verkehrsteilnehmers zurückzuführen. Viele Unfälle entstehen durch einen Sturz ohne Fremdbeteiligung. Gründe hierfür können beispielsweise sein:
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Schlaglöcher oder Straßenschäden
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rutschige Fahrbahnen bei Regen oder Laub
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Bordsteinkanten oder andere Hindernisse
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technische Defekte am Elektroroller
Gerade die kleinen Räder eines E-Scooters reagieren empfindlich auf Unebenheiten im Straßenbelag. Schon kleinere Hindernisse können dazu führen, dass der Fahrer die Kontrolle verliert und stürzt.
In solchen Fällen stellt sich häufig die Frage, ob möglicherweise der Betreiber eines Leihrollers oder sogar der Straßenbaulastträger für den Zustand der Fahrbahn haftet.
Unfall mit Fußgängern
E-Scooter sind in vielen Städten auch auf Gehwegen zu sehen, obwohl dies in der Regel nicht erlaubt ist. Wenn ein E-Scooter-Fahrer auf dem Gehweg fährt und dabei einen Fußgänger verletzt, kann dies erhebliche rechtliche Folgen haben.
Fußgänger haben im Straßenverkehr einen besonders hohen Schutz. Kommt es zu einer Kollision zwischen einem E-Scooter und einem Fußgänger, kann der Fahrer des Elektrorollers daher schnell in der Haftung stehen.
Besonders problematisch sind Situationen in Fußgängerzonen oder auf stark frequentierten Gehwegen. Dort können E-Scooter eine erhebliche Gefährdung darstellen, wenn sie mit unangepasster Geschwindigkeit gefahren werden.
Unfall mit Leih-E-Scootern
Ein großer Teil der E-Scooter im Straßenverkehr gehört zu sogenannten Sharing-Anbietern. Diese Elektroroller können per Smartphone-App gemietet und nach der Fahrt wieder im öffentlichen Raum abgestellt werden.
Kommt es mit einem solchen Leih-E-Scooter zu einem Unfall, stellt sich häufig die Frage, ob neben dem Fahrer auch der Betreiber des Rollers haftet. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Elektroroller einen technischen Defekt hatte oder nicht ordnungsgemäß gewartet wurde.
Gerade bei häufig genutzten Leihfahrzeugen können Verschleißerscheinungen auftreten. Defekte Bremsen, beschädigte Lenkungen oder andere technische Probleme können ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen.
2. Wer haftet bei einem E-Scooter-Unfall?
Die Frage der Haftung ist nach einem Unfall mit E-Scooter besonders wichtig. Denn nur wenn geklärt ist, wer für den Unfall verantwortlich ist, können auch Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche durchgesetzt werden.
Grundsätzlich gelten für E-Scooter ähnliche rechtliche Grundsätze wie für andere Fahrzeuge im Straßenverkehr.
Haftung des E-Scooter-Fahrers
Der Fahrer eines E-Scooters muss sich im Straßenverkehr an die geltenden Regeln halten. Dazu gehört insbesondere:
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die Einhaltung der Verkehrsregeln
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das Fahren auf Radwegen oder Fahrbahnen
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die Beachtung von Vorfahrtsregeln
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das Verbot der Nutzung von Gehwegen
Verstößt der Fahrer gegen diese Regeln und verursacht dadurch einen Unfall, kann er für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden.
Dies gilt beispielsweise dann, wenn ein E-Scooter-Fahrer verbotswidrig auf dem Gehweg fährt und dabei einen Fußgänger verletzt oder wenn er bei Rot eine Kreuzung überquert.
Haftpflichtversicherung des E-Scooters
E-Scooter unterliegen in Deutschland einer Versicherungspflicht. Jeder Elektroroller muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen, die durch ein Versicherungskennzeichen nach außen sichtbar ist.
Diese Versicherung übernimmt in der Regel die Schäden, die durch den E-Scooter verursacht werden. Wird also beispielsweise ein Fußgänger oder ein Autofahrer durch einen Elektroroller verletzt oder dessen Fahrzeug beschädigt, kann die Haftpflichtversicherung des Rollers für den Schaden aufkommen.
Die Versicherungspflicht ist ein wesentlicher Unterschied zu vielen anderen kleinen Fortbewegungsmitteln. Sie soll sicherstellen, dass Geschädigte nach einem Unfall nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben.
Haftung des Autofahrers
Nicht selten trägt auch ein Autofahrer eine Mitverantwortung für einen Unfall mit einem E-Scooter. Autofahrer müssen im Straßenverkehr besonders aufmerksam sein und auch kleinere Verkehrsteilnehmer wie Fahrradfahrer oder E-Scooter-Fahrer berücksichtigen.
Kommt es beispielsweise zu einem Unfall, weil ein Autofahrer beim Abbiegen nicht auf einen Elektroroller achtet, kann der Autofahrer für den Schaden haftbar gemacht werden.
Gerade beim sogenannten „Abbiegeunfall“ kommt es häufig zu schweren Verletzungen des E-Scooter-Fahrers. Autofahrer sind daher verpflichtet, beim Abbiegen besonders sorgfältig auf den Radverkehr und auf E-Scooter zu achten.
Mitverschulden
In vielen Fällen tragen beide Beteiligten eine gewisse Verantwortung für den Unfall. Juristen sprechen in solchen Fällen von einem sogenannten Mitverschulden.
Beispielsweise kann ein E-Scooter-Fahrer eine Teilschuld tragen, wenn er
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auf dem Gehweg gefahren ist
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bei Dunkelheit ohne ausreichende Beleuchtung unterwegs war
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Verkehrsregeln missachtet hat
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zu zweit auf einem Elektroroller gefahren ist
In solchen Fällen wird der Schaden zwischen den Beteiligten entsprechend aufgeteilt.
3. Schmerzensgeld nach einem E-Scooter-Unfall
Ein E-Scooter-Unfall kann zu erheblichen Verletzungen führen. Da Fahrer eines Elektrorollers kaum geschützt sind, sind sie bei einem Sturz oder einer Kollision besonders gefährdet.
Wenn eine andere Person den Unfall verursacht hat, kann dem Verletzten ein Anspruch auf Schmerzensgeld zustehen.
Typische Verletzungen bei E-Scooter-Unfällen
Zu den häufigsten Verletzungen gehören:
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Knochenbrüche
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Prellungen
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Kopfverletzungen
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Verletzungen an Armen und Beinen
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Wirbelsäulenverletzungen
Auch schwere Kopfverletzungen kommen vor, da viele E-Scooter-Fahrer keinen Helm tragen.
Besonders problematisch sind sogenannte Schädel-Hirn-Traumata, die bei einem Sturz auf den Kopf entstehen können. Solche Verletzungen können langfristige gesundheitliche Folgen haben.
Höhe des Schmerzensgeldes
Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören unter anderem:
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die Schwere der Verletzung
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die Dauer der Behandlung
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mögliche dauerhafte Schäden
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Schmerzen und Einschränkungen im Alltag
Bei schweren Verletzungen können Schmerzensgeldansprüche schnell mehrere tausend Euro erreichen.
Weitere Schadensersatzansprüche
Neben dem Schmerzensgeld können auch weitere Ansprüche bestehen. Dazu gehören insbesondere:
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Kosten für Physiotherapie
- Erwerbsschaden
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Fahrtkosten zu Ärzten und Therapien
Gerade bei schwereren Verletzungen können diese Ansprüche einen erheblichen finanziellen Umfang erreichen.
4. Besonderheiten bei Leih-E-Scootern
Viele E-Scooter im Straßenverkehr gehören zu sogenannten Sharing-Anbietern. Diese stellen ihre Elektroroller über Apps zur Verfügung und ermöglichen es Nutzern, die Fahrzeuge kurzfristig zu mieten.
Kommt es mit einem solchen E-Scooter zu einem Unfall, können zusätzliche rechtliche Fragen entstehen.
Verantwortung des Nutzers
Der Nutzer eines Leih-E-Scooters ist grundsätzlich dafür verantwortlich, das Fahrzeug ordnungsgemäß zu benutzen. Dazu gehört auch, vor Fahrtantritt zu prüfen, ob der Elektroroller in einem verkehrssicheren Zustand ist.
Wenn beispielsweise erkennbar ist, dass die Bremsen nicht richtig funktionieren oder der Roller beschädigt ist, sollte das Fahrzeug nicht benutzt werden.
Haftung des Betreibers
In bestimmten Fällen kann auch der Betreiber des E-Scooters haftbar sein. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn
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der Elektroroller einen technischen Defekt hatte
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Bremsen oder Beleuchtung nicht funktionierten
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der Roller nicht ordnungsgemäß gewartet wurde
In solchen Fällen kann der Betreiber für den Schaden mitverantwortlich sein.
Versicherungsfragen
Sharing-Anbieter verfügen in der Regel über Haftpflichtversicherungen für ihre E-Scooter. Diese Versicherungen können im Schadensfall eintreten, wenn der Elektroroller einen Schaden verursacht.
Allerdings sind die Versicherungsbedingungen im Einzelfall unterschiedlich. Deshalb ist es oft sinnvoll, die rechtliche Situation genau prüfen zu lassen.
5. Was Sie nach einem E-Scooter-Unfall tun sollten
Nach einem Unfall mit E-Scooter ist es wichtig, besonnen zu handeln und die richtigen Schritte einzuleiten. Dadurch können spätere rechtliche Ansprüche gesichert werden.
Polizei verständigen
Bei einem Verkehrsunfall sollte grundsätzlich die Polizei verständigt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Personen verletzt wurden oder der Unfallhergang unklar ist.
Der Polizeibericht kann später eine wichtige Rolle bei der Klärung der Haftungsfrage spielen.
Beweise sichern
Wenn möglich, sollten Sie Beweise sichern. Dazu gehören beispielsweise:
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Fotos vom Unfallort
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Fotos der Fahrzeuge
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Kontaktdaten von Zeugen
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Daten des E-Scooters und dessen Versicherungskennzeichen
Diese Informationen können später entscheidend sein, um den Unfallhergang zu rekonstruieren.
Ärztliche Untersuchung
Auch wenn Verletzungen zunächst harmlos erscheinen, sollte nach einem Unfall immer eine ärztliche Untersuchung erfolgen. Manche Verletzungen werden erst später erkannt.
Eine ärztliche Dokumentation ist außerdem wichtig, um spätere Schmerzensgeldansprüche zu belegen.
Anwalt einschalten
Nach einem Verkehrsunfall kann es sinnvoll sein, frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Ein Anwalt kann prüfen, welche Ansprüche bestehen und diese gegenüber der gegnerischen Versicherung durchsetzen.
Gerade Versicherungen versuchen häufig, Schadensersatzansprüche möglichst gering zu halten. Eine anwaltliche Vertretung kann helfen, berechtigte Ansprüche vollständig geltend zu machen.
6. Ihre Ansprüche nach einem Unfall
Wer bei einem E-Scooter-Unfall verletzt wurde, hat möglicherweise umfangreiche Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Schmerzensgeld
Das Schmerzensgeld soll den erlittenen körperlichen und seelischen Schaden ausgleichen. Es dient außerdem dazu, dem Geschädigten eine gewisse Genugtuung für das erlittene Unrecht zu verschaffen.
Verdienstausfall
Wenn Sie aufgrund Ihrer Verletzungen nicht arbeiten können, kann Ihnen ein Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls zustehen. Dies gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige.
Haushaltsführungsschaden
Wer nach einem Unfall seinen Haushalt nicht mehr selbst führen kann, hat unter Umständen Anspruch auf Ersatz des sogenannten Haushaltsführungsschadens.
Dieser Anspruch entsteht beispielsweise dann, wenn Sie aufgrund Ihrer Verletzungen Hilfe im Haushalt benötigen.
Behandlungskosten
Auch medizinische Kosten können ersetzt verlangt werden, sofern sie nicht bereits von der Krankenversicherung übernommen wurden.
Dazu können gehören:
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Kosten für Medikamente
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Kosten für Physiotherapie
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Fahrtkosten zu Ärzten
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Kosten für Hilfsmittel
Fazit
Unfälle mit E-Scootern nehmen im Straßenverkehr immer weiter zu. Für Betroffene stellen sich nach einem solchen Unfall häufig komplexe rechtliche Fragen. Insbesondere die Haftung und die Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen können kompliziert sein.
Wer bei einem E-Scooter-Unfall verletzt wurde, sollte seine Ansprüche sorgfältig prüfen lassen. In vielen Fällen bestehen umfangreiche Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann dabei helfen, Fehler zu vermeiden und berechtigte Ansprüche vollständig durchzusetzen.
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