Wurden Sie bei einem Unfall verletzt, dann haben Sie immer einen Anspruch auf Schmerzensgeld.
Der Schmerzensgeld-Anspruch richtet sich gegen die Person, die Schuld am Unfall ist, bzw. gegen deren Haftpflichtversicherung.
Beim Schmerzensgeld handelt es sich um einen Ersatz in Geld für erlittene Schmerzen. Es kann in einem Betrag gezahlt werden. Wenn die Verletzungen sehr schwer sind, kann das Schmerzensgeld auch als monatliche Rente gezahlt werden.
Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt vom Umfang und der Schwere der Verletzungen ab. Auch die Dauer der ärztlichen Behandlung spielt eine Rolle, sowie die Dauer der Arbeitsunfähigkeit. In der Praxis wird die Höhe des Schmerzensgeldes nach Tabellen ermittelt. Die bekannteste ist die ADAC- Schmerzensgeldtabelle Hacks/Ring/Böhm.
Die Schmerzensgeldbeträge können dabei von einigen Hundert Euro bis zu mehrere Hunderttausend Euro bei schwersten Unfallfolgen reichen.
Wie viel Schmerzensgeld gezahlt wird ist auch davon abhängig, ob Sie einen Dauerschaden erlitten haben. Ihr Lebensalter, Ihr Geschlecht, Ihr Beruf und Ihre sonstigen Beeinträchtigungen spielen ebenfalls eine Rolle. Auch psychische Folgen werden betrachtet. Eine ungerechtfertigte Verzögerung der Haftpflicht-Versicherung bei der Schadenregulierung kann das Schmerzensgeld ebenfalls anwachsen lassen.
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