Auch bei einem Arbeitsunfall können Sie Schmerzensgeld verlangen.
Das geht aber nur dann, wenn jemand an Ihrem Arbeitsunfall Schuld hat.
- Sie wurden von einer Maschine verletzt: Fordern Sie Schmerzensgeld vom Hersteller.
- Ein defektes Werkzeug hat Sie geschädigt: Sie wenden sich auch hier an den Hersteller.
- Sie hatten einen Unfall auf einem Gerüst: Fordern Sie vom Gerüstbauer Schmerzensgeld.
- Beim Abladen vom LKW sind Sie zu Schaden gekommen: Nehmen Sie die Haftpflichtversicherung in Anspruch.
- Ein Arbeitskollege hat zuviel riskiert und Sie dabei verletzt: Forden Sie von ihm, was Ihnen zusteht.
Ihr Anspruch auf Schmerzensgeld geht also nicht gegen Ihre Firma oder gegen die BG (Berufsgenossenschaft). Beide müssen nämlich kein Schmerzensgeld an Sie zahlen, weil das so im Gesetz steht.
Ihre Firma zahlt bei einem Arbeitsunfall grundsätzlich nichts an Sie. Es gilt das sogenannte „Haftungsprivileg“.
Dafür übernimmt die Berufsgenossenschaft Leistungen. So die Behandlungskosten, eine Rehabilitation oder die Zahlung einer Rente. Die Berufsgenossenschaft zahlt aber kein Schmerzensgeld. Dieses gehört nicht zu den gesetzlichen Leistungen der BG.
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