Ich helfe Ihnen kompetent bei Unfällen durch automatische elektrische Eingangstüren.
Mehr als etwas Alltägliches
Wenn es beim Betreten oder Verlassen eines Supermarkts, eines Baumarktes, eines Möbelhauses oder eines öffentlich zugänglichen Gebäudes durch eine automatische Tür zu einem Sturz kommt, dann handelt es sich keineswegs um einen alltäglichen Bagatellvorfall. Vielmehr sind anspruchsvolle haftungs-, norm- und sicherheitstechnische Fragestellungen zu prüfen: Was wurde vom Betreiber oder vom Türhersteller zur Verkehrssicherungspflicht getan? Wurden die einschlägigen Normen eingehalten? Wurde eine Wartung oder Prüfung nicht durchgeführt? Und: Welche Beweisanforderungen bestehen im Rahmen eines zivilrechtlichen Anspruchs auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld?
Als Rechtsanwalt mit über 25 Jahren Erfahrung im Bereich Haftungs- und Schadenersatzrecht biete ich eine spezialisierte Beratung bei Unfällen durch automatische Türsysteme an.
Im Folgenden erläutere ich ausführlich:
Welche Normen und Gesetzesvorgaben für automatische Türen gelten.
- Welche Betreiber- und Wartungspflichten bestehen.
- Welche typische Unfallkonstellationen auftreten.
- Wie ich als Anwalt Sie zielgerichtet bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstütze.
1. Was versteht man unter „Automatiktür“?
Der Begriff „Automatiktüre“ umfasst kraftbetätigte Türsysteme, also etwa automatische Schiebetüren, Drehflügeltüren mit automatischem Antrieb, Falttüren oder Karusselltüren, die meist in gewerblich genutzten oder öffentlichen Gebäuden eingebaut sind. Diese Türsysteme sind so ausgelegt, dass der Öffnungs- bzw. Schließvorgang automatisch vorgenommen wird (z. B. durch Sensoren, Bewegungsmelder) und nicht manuell durch den Kunden bedient werden muss.
Diese Konstruktionen bergen besondere Gefahren: Quetsch-, Scher- oder Stoßstellen, Fehlfunktion der Sensorik, zu hohe Schließkräfte, unzureichende Baumaßnahmen im Eingangsbereich oder mangelhafte Wartung. Ein Sturz oder eine Verletzung kann dann die Folge sein. Entscheidend ist, dass der Betreiber dieser Türanlagen eine besondere Verkehrssicherungspflicht hat und verschiedene Norm- und Prüfvorgaben einzuhalten sind.
2. Gesetzliche und haftungsrechtliche Grundlagen
2.1 Verkehrssicherungspflicht
Betreiber einer Automatiktür-Anlage haben eine Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, sie müssen dafür sorgen, dass von ihrer Anlage keine Gefahren ausgehen, die vernünftigerweise vorhersehbar sind, und gegebenenfalls ausreichende Schutzmaßnahmen treffen. Wird diese Pflicht verletzt und kommt es zu einem Unfall, haftet der Betreiber.
Ein anschauliches Beispiel: In einem Urteil des Landgerichts Oldenburg (Az. 4 O 2137/20) stürzte eine 81-jährige Person bei einer automatischen Schiebetür im Eingangsbereich eines Bahnhofs. Die Tür schloss weiter, obwohl sie sich noch im Gefährdungsbereich befand, und die Sensorik hatte sie in einem spitzen Winkel nicht erfasst. Das Gericht erkannte eine Pflichtverletzung der Betreiberin an.
2.2 Produkthaftung und Herstellerpflichten
Neben der Betreiberhaftung kann auch eine Haftung des Herstellers oder Errichters in Betracht kommen, etwa wenn die Türanlagen fehlerhaft geplant, installiert oder konstruiert wurden. In der Praxis wird aber regelmäßig die Betreiber‐ bzw. Vermieterseite in Anspruch genommen, da hier die unmittelbare Verkehrssicherungspflicht ansetzt.
2.3 Innenrechtliche Normen, Vorschriften und Regelwerke
Im Bereich Automatiktüren gilt eine Kombination aus Normen, technischen Regeln und gesetzlichen Vorschriften:
- In den Normenbereich fallen insbesondere die DIN EN 16005 („Kraftbetätigte Türen – Nutzungssicherheit“) sowie die DIN 18650 („Automatische Türsysteme“)
- Die Betriebspflichten des Betreibers haben sich auch in der Rechtsprechung verfestigt – Wartung, Prüfung, Dokumentation sind wichtige Aspekte.
2.4 Anspruchsgrundlagen
Verletzungen durch Automatiktüren können Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche begründen, insbesondere aufgrund von § 823 BGB (unerlaubte Handlung) i.V.m. Verkehrssicherungspflicht oder auch § 249 ff. BGB (Schadensersatz). Zudem können vertragliche oder deliktische Ansprüche bestehen, je nach Konstruktion (z. B. Betreiber gegenüber Kunden). Mein Ziel als Ihr Anwalt ist es, diese Ansprüche optimal zu qualifizieren, Schäden vollständig zu erfassen und eine wirkungsvolle Durchsetzung zu gewährleisten.
3. Relevante Normen im Detail
3.1 DIN EN 16005 – Nutzungssicherheit kraftbetätigter Türen
Die DIN EN 16005 ist eine europäische Norm, die in Deutschland übernommen ist. Sie gilt für automatische Türsysteme mit Personenverkehr und betrachtet insbesondere die Planung, Konstruktion und Prüfung dieser Anlagen.
Wesentliche Anforderungen sind:
- Schutz vor Quetsch-, Scher- und Stoßgefahren beim Öffnen und Schließen.
- Begrenzung der auftretenden Kräfte: Zum Beispiel darf eine Schließkante nicht mit überhöhter Kraft Personen gefährden.
- Technische Ausstattung wie Sensorik, sichere Steuerung, Notfallöffnung bei Stromausfall.
- Regelmäßige Prüfungen und Wartung durch Sachkundige.
Diese Norm ist für neu installierte Anlagen verbindlich (Konformitätsbewertung) und auch bei bestehenden Anlagen kann sie als maßgeblicher Standard herangezogen werden – insbesondere bei einem Unfall.
3.2 DIN 18650 (Teile 1 und 2) – Automatische Türsysteme
Die DIN 18650-Reihe enthält Produkt- und prüftechnische Anforderungen für automatische Türsysteme. Sie regelt u. a. die sicherheitstechnische Gestaltung, Kennzeichnung, Prüfung und Wartung.
Insbesondere gilt:
- Es darf kein Bestandsschutz für ältere Anlagen bestehen, wenn sie Unfallgefahren bergen.
- Regelmäßige sicherheitstechnische Prüfung durch Sachkundige ist vorgeschrieben.
3.3 Weitere Normen und Richtlinien
Weitere Normen wie die DIN 18040‑1 („Barrierefreies Bauen“) oder Richtlinien für Türen in Rettungswegen können ebenfalls relevant sein.
4. Typische Unfallkonstellationen bei Automatiktüren
In meiner Tätigkeit als Anwalt habe ich eine Vielzahl von Fällen begleitet. An zwei exemplarischen Mandaten („A.B.“ und „X.Y.“) lassen sich typische Muster erkennen:
4.1 Beispiel „Mandant A.B.“
Ein Mandant prallte beim Verlassen eines Lebensmitteldiscounters mit dem Kopf gegen die automatische Schiebetür: Ursache war eine schlecht gewartete Sensorik, die den Weg des Mandanten nicht zuverlässig erfasste, weswegen sich die Automatiktür nicht rechtzeitig öffnete. Der Betreiber hatte keine ausreichende Dokumentation der Prüfung vorgelegt. Der Mandant erlitt einen Bruch des Nasenbeins und kann seitdem keine Gerüche mehr wahrnehmen.
4.2 Beispiel „Mandant X.Y.“
Eine andere Mandantin wurde in einem Möbelhaus von einer Drehflügeltür mit automatischem Antrieb derart heftig gestoßen, dass sie zu Boden fiel und sich einen Oberschenkelhalsbruch zuzog. Die vorgeschriebene Autostopp-Funktion bei Körperkontakt hatte nicht funktioniert. Auch hier ist eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht nachweisbar.
4.3 Rechtsprechung
Wie oben erwähnt, zeigt das Urteil des Landgerichts Oldenburg (Akz. 4 O 2137/20) typische Merkmale: Eine Bahnhoffassade mit automatischer Tür, der Sensor erfasste die Person nicht, hohe Schließkraft, ältere Person stürzte. Das Gericht stellte fest:
„Die Beklagte habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt … Die Tür schloss weiter, obwohl sich eine Person im unmittelbaren Schließ- und damit Gefahrenbereich befand. … Eine solche bauliche Veränderung wäre für einen umsichtigen und vorsichtigen Betreiber ohne weiteres zumutbar gewesen.“
Für Sie wichtig: Solche Urteile lassen sich als Argumentationsmuster nutzen, wenn es um Betreiberhaftung, Beweiserleichterung oder Pflichtverletzung geht.
5. Besondere Herausforderungen bei Automatiktür-Unfällen
5.1 Beweislast und Dokumentation
Der Türbetreiber bzw. Gebäudeeigentümer muss nachweisen, dass er seine Verkehrssicherungspflicht erfüllt hat – also Wartung, Prüfung, Dokumentation sowie korrekte Sensorik und Konstruktion. Ist hier eine Lücke, entsteht eine günstige Position für Ihre Anspruchsdurchsetzung.
Ich helfe Ihnen insbesondere bei der Durchsicht der Wartungs- und Prüfprotokolle, der Instandsetzungslogbücher, der Sensorik-Technik und der Türantriebstechnik. Bei Mandaten prüfe ich regelmäßig: Wurden Prüfintervalle eingehalten? Wurden Mängel festgestellt und behoben? Wurde die Steuerungstechnik der Türanlagen gemäß den Normen eingerichtet?
5.2 Normlage als maßgeblicher Standard
Auch wenn Normen wie DIN EN 16005 oder DIN 18650 keine unmittelbaren Gesetzesnormen sind, haben sie große Bedeutung im Haftungsrecht: Wird gezeigt, dass eine Anlage nicht normgerecht war oder nicht gewartet wurde, kann das die Pflichtverletzung begründen. Bestandschutz besteht nicht automatisch – ältere Anlagen müssen dem heutigen Stand der Technik entsprechen.
5.3 Unterschiedliche Beteiligte – Betreiber, Hersteller, Facility Management
Ein Automatiktür-Unfall wirft oft Fragen auf, wer verantwortlich war: Betreiber (z. B. Supermarkt), Eigentümer, Installateur, Wartungsfirma, Hersteller. Als Anwalt prüfe ich, wer im Einzelfall welche Verantwortung getragen hat und welche Ansprüche gegen wen bestehen.
5.4 Besonderheiten im Einzelhandel & Supermarktbereich
Bei Supermärkten oder Discountern kommen zusätzliche Aspekte hinzu: Hohe Personenfrequenz, Einkauf auf Sicht- und Eiltempo, Windfangbereiche, unterschiedliche Nutzergruppen (Kinder, ältere Menschen), häufig wechselnde Außeneinflüsse (Wind, Kälte) – all das beeinflusst Gefährdungslage und Verkehrssicherungspflicht. Eine besondere Expertise ist hier von Vorteil: Ich als Profi berate Sie gezielt für solche Konstellationen.
6. Warum gerade meine Kanzlei die richtige Wahl für Sie ist
- Ich verfüge über mehr als 25 Jahre Erfahrung im Haftungs- und Schadenersatzrecht, insbesondere bei Unfällen.
- Ich habe eine breite Expertise bei Unfälle mit Automatiktüren – ein hochkomplexes Feld mit Normen, Technik und Recht.
- Ich begleite Sie von der ersten Analyse über Beweissicherung (z. B. Wartungsprotokolle, Sensorik-Technik) bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
- Ich beherrsche die Verknüpfung von Technik (Türanlage, Sensorik) und Recht (Verkehrssicherungspflicht, Normen, Nachweispflichten).
- Ich berate sowohl Geschädigte als auch deren Angehörige und sorge dafür, dass Sie nicht im Stich gelassen werden – sondern Ihre Ansprüche konsequent vertreten werden.
7. Ablauf der Beratung und Mandatsführung
Schritt 1: Erste Einschätzung
- Sie schildern mir den Unfall (Ort, Uhrzeit, beteiligte Türanlage, Verletzungen, ggf. Augenzeugen).
- Ich prüfe, ob ein Haftungsfall plausibel erscheint – insbesondere ob ein Automatiktür-Unfall vorliegt, bei dem Verkehrssicherungspflicht oder Normverstoß eine Rolle spielen könnten.
Schritt 2: Beweissicherung
- Ich fordere beim Betreiber Wartungs- und Prüfprotokolle, Sensorik-Dokumentation, Antriebstechnik-Daten, bauliche Pläne an.
- Der Mandant nimmt an der Beweissicherung teil, indem er Fotos macht und Zeugen erfasst.
Schritt 3: Haftungsanalyse
- Ich analysiere, ob Normen wie DIN EN 16005 oder DIN 18650 oder Arbeitsstättenregel ASR A1.7 verletzt wurden.
- Ich bewerte, ob die Betreiber- bzw. Wartungspflicht verletzt sein könnte.
- Ich ermittle Ihren Schaden (Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführung etc.) und bereite eine Forderung vor.
Schritt 4: Verhandlung und ggf. Klage
- Ich führe Verhandlungen mit dem Gegner (z. B. Betreiber, Versicherung).
- Falls erforderlich, reiche ich Klage ein.
- Ich begleite Sie bis zur Durchsetzung des Anspruchs – und kümmere mich auch um die Kosten- und Gebührenregelung.
8. Besonderheiten bei Supermarkt- und Einzelhandelsfällen
- Die Eingangstüren von Supermärkten sind häufig hohem Verkehrsaufkommen ausgesetzt und werden von Nutzern mit Einkaufstrolley, Kinderwagen oder Personen mit Mobilitätseinschränkungen durchschritten – dies erhöht die Gefährdungslage und damit die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht.
- Häufig finden sich Windfänge oder Freiflächen vor dem Eingang, wodurch ungünstige Laufwinkel oder Windzüge auftreten können – dies war z. B. im Urteil des LG Oldenburg relevant.
- Supermärkte haben oft festgelegte Wartungsintervalle – Werden diese nicht eingehalten oder dokumentiert, entsteht ein erhebliches Risiko zugunsten der Geschädigten.
9. Ihre nächsten Schritte
Wenn Sie oder eine Ihnen nahestehende Person einen Unfall im Zusammenhang mit einer automatischen Tür hatten, empfehle ich folgendes Vorgehen:
- Dokumentieren Sie sofort den Unfallort (Fotos Türanlage, Sensorik, Antrieb, Eingangsbereich, ggf. Aufnahmen der Tür nach dem Vorfall).
- Sichern Sie Belege: Datum, Uhrzeit, ggf. Zeugen, Beschreibung wie der Unfall passiert ist.
- Lassen Sie ärztlich untersuchen und dokumentieren – medizinische Nachweise sind wichtig für Schmerzensgeldansprüche.
- Kontaktieren Sie mich zeitnah, damit ich eine erste Einschätzung vornehmen kann und wir gemeinsam prüfen, ob eine Haftung gegeben ist und welche Schritte sinnvoll sind.
- Warten Sie nicht zu lange: Spätere Veränderungen am Türsystem oder die fehlende Beweissicherung können Ihre Ansprüche gefährden.
10. Fazit
Unfälle durch automatische Türen mögen auf den ersten Blick „nur ein Stolpern“ erscheinen – tatsächlich handelt es sich häufig um komplexe Fälle mit technischen, normativen und haftungsrechtlichen Komponenten. Wenn eine Automatiktür fehlerhaft arbeitet, Sensorik nicht greift, Schließkräfte zu hoch sind oder eine mangelhafte Wartung vorliegt, dann liegt regelmäßig eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vor, die Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche begründen kann.
Ich positioniere mich hiermit als Profi für Unfälle mit Automatiktüren und biete Ihnen meine umfassende rechtliche Unterstützung an – von der ersten Analyse bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Berichten Sie mir Ihren Fall. Ich setze Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld durch.
Meine Ersteinschätzung ist kostenlos.
Festnetz aus Deutschland: 02331 409319
Festnetz aus dem Ausland: +492331409319
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