Berufung nach Unfallurteil – Erfolgsaussichten professionell prüfen lassen

Unfallprozess verloren – lohnt sich eine Berufung wirklich?

Viele Geschädigte erleben nach einem verlorenen Urteil im Verkehrsunfallrecht oder Personenschadensrecht eine große Enttäuschung. Häufig entsteht der Eindruck, das Gericht habe „falsch entschieden“. Doch genau an diesem Punkt ist Vorsicht geboten:

👉 Die Berufung ist keine zweite Tatsacheninstanz.

Das Berufungsgericht überprüft das erstinstanzliche Urteil nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen. Neue Beweise, eine andere Würdigung der Zeugenaussagen oder ein bloßes „Das sehe ich anders“ reichen in aller Regel nicht aus.

Gerade deshalb ist eine fundierte anwaltliche Prüfung der Erfolgsaussichten einer Berufung entscheidend, bevor Fristen verstreichen und erhebliche weitere Kosten entstehen.


Spezialisierte Prüfung der Erfolgsaussichten einer Berufung im Unfallrecht

Ich biete Geschädigten und Versicherungsnehmern eine strukturierte, unabhängige und realistische Prüfung, ob eine Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil in einer Unfallsache Aussicht auf Erfolg hat.

Der Schwerpunkt liegt auf:

Ziel meiner Tätigkeit ist nicht, Mandanten „zur Berufung zu überreden“, sondern eine ehrliche Einschätzung, ob ein weiteres Vorgehen rechtlich sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar ist.


Gesetzlicher Prüfungsmaßstab im Berufungsverfahren

Die Erfolgsaussichten einer Berufung beurteilen sich insbesondere nach:

  • § 513 ZPO – zulässige Berufungsgründe
    (Entscheidungserhebliche Tatsachen)

  • § 529 ZPO – Bindung an die Tatsachenfeststellungen der ersten Instanz

  • § 546 ZPO – Rechtsverletzungen

  • § 286 ZPO – freie Beweiswürdigung

  • § 531 ZPO – strenge Voraussetzungen für neues Vorbringen

  • § 522 Abs. 2 ZPO – Zurückweisung der Berufung ohne mündliche Verhandlung

In der Praxis bedeutet das:

  • Die Beweiswürdigung des Landgerichts ist nur sehr eingeschränkt angreifbar.

  • Fehler müssen tragend, konkret und entscheidungserheblich sein.

  • Viele Berufungen scheitern frühzeitig durch Beschluss, ohne dass es zu einer Verhandlung kommt.


Zwei klar getrennte Leistungsmodelle

Je nach Komplexität des Falles biete ich zwei unterschiedliche Prüfungsformen an:

1️⃣ Prüfung der Erfolgsaussichten mit anwaltlicher Beratung (kompakt)

Diese Variante eignet sich für Mandanten, die eine zeitnahe und fundierte Einschätzung benötigen.

Leistungsumfang:

  • Analyse des erstinstanzlichen Urteils

  • Identifikation der tragenden Entscheidungsgründe

  • Prüfung möglicher Berufungsangriffspunkte

  • Einschätzung des § 522-Abs.-2-ZPO-Risikos

  • Telefonische oder schriftliche Beratung

  • Klare Empfehlung: Berufung ja oder nein

Typischer Nutzen: Sie erhalten eine klare Entscheidungsgrundlage, ohne ein umfangreiches Gutachten beauftragen zu müssen.


2️⃣ Ausführliches schriftliches Rechtsgutachten zu den Berufungsaussichten

Diese Variante ist sinnvoll bei:

  • hohen Streitwerten

  • komplexer Beweisaufnahme

  • medizinischen oder technischen Gutachten

  • neuen Tatsachen oder Beweismitteln

  • besonderem Absicherungsbedürfnis gegenüber der Rechtsschutzversicherung

Leistungsumfang:

  • Umfassende Akten- und Urteilsanalyse

  • Systematische Prüfung aller denkbaren Berufungsgründe

  • Detaillierte Auseinandersetzung mit Gutachten und Beweiswürdigung

  • Bewertung neuer Tatsachen und deren Zulässigkeit in der Berufung

  • Darstellung realistischer Szenarien (Best Case / Worst Case)

  • Zusammenfassende Gesamtprognose, auf Wunsch mit prozentualer Einschätzung

Typischer Nutzen: Ein belastbares Entscheidungsinstrument, das rechtlich und wirtschaftlich absichert.


Kosten und Rechtsschutzversicherung

Die Prüfung der Erfolgsaussichten einer Berufung ist eine eigenständige anwaltliche Leistung.

In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle gilt:

  • Die Kosten werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen

  • Voraussetzung ist eine entsprechende Deckungszusage

  • Die Abrechnung erfolgt transparent nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Auf Wunsch übernehme ich:

  • die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung

  • die direkte Abrechnung mit dem Versicherer

➡️ Für Sie entsteht regelmäßig kein eigenes Kostenrisiko.


Warum eine frühzeitige Prüfung entscheidend ist

Eine unüberlegte Berufung kann:

  • hohe zusätzliche Kosten verursachen

  • ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen werden

  • die eigene Rechtsposition nachhaltig schwächen

Eine sachliche, professionelle Prüfung schützt Sie davor – und schafft Klarheit.


Call-to-Action: Jetzt Erfolgsaussichten prüfen lassen

Sie haben einen Unfallprozess in erster Instanz verloren?
Sie überlegen, ob sich eine Berufung lohnt?

👉 Lassen Sie die Erfolgsaussichten Ihrer Berufung vorab professionell prüfen.

📞 Festnetz aus Deutschland: 02331 409319

📞 Ausland: +492331409319
📱 Mobil: +491721570178
📧 E-Mail: info@twitting.eu

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Ich sage Ihnen offen und nachvollziehbar, ob eine Berufung Aussicht auf Erfolg hat – oder nicht.