Wenn Sie bei einem Verkehrsunfall Gesetze verletzt haben können, macht die Polizei eine Anzeige.
Falls Sie Gesetzte aus dem Bereich von Ordnungswidrigkeiten verletzt haben können wird die Anzeige bei der Bußgeldstelle gemacht. Falls Sie Strafgesetzte verletzt haben können, leitet die Polizei die Unfallakte an die Staatsanwaltschaft weiter.
Nicht immer gilt „Unfall-Strafe“. Nur wenn Sie schuldhaft Vorschriften verletzt haben, werden folgt auf den Unfall eine Strafe oder ein Bußgeld.
Sie brauchen Hilfe? Ich bin für Sie da: info@twitting.eu oder 02331-409319.