Wenn Sie als Fahrer eines Neuwagens einen Unfall hatten, so hat die Versicherung auf „Neuwagenbasis“ abzurechnen. Dann erhalten Sie also den Unterschiedsbetrag zwischen dem Restwert Ihres Fahrzeugs und den Preis, den Sie für die Anschaffung eines Neuwagens zahlen müssten.
Ein Neuwagen ist ein Fahrzeug, das nicht mehr als 1.000 Kilometer gelaufen ist und das bis zu einem Monat alt ist.
Sie brauchen Hilfe? Ich bin für Sie da: info@twitting.eu oder 02331-409319.