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Bei einem Schulunfall können Sie für Ihr Kind Schmerzensgeld verlangen.
Das geht aber nur dann, wenn jemand anderes an dem Schulunfall die Schuld trägt.
- Ihr Kind hat sich mit oder an einem Spielgerät verletzt, weil dieses nicht richtig funktioniert hat: Der Hersteller kann Schuld sein.
- Ein Mitschüler hat Ihr Kind vorsätzlich verletzt: Der Mitschüler muss haften.
- Ihr Kind wurde beim Sport verletzt, weil ein Gerät defekt war: Der Lieferant kann schuld sein.
Der Anspruch Ihres Kindes auf Schmerzensgeld richtet sich in diesen Fällen nicht gegen die gesetzliche Unfallversicherung. In deren Leistungsumfang ist nämlich die Zahlung von Schmerzensgeld – selbst bei schwersten Verletzungen – gar nicht enthalten.
Berichten Sie mir Ihren Fall.
Ich antworte Ihnen kostenlos und unverbindlich.
info@twitting.eu oder 02331-409319
Hinweis: Ihre Anfrage ist kostenlos. Meine unverbindliche Ersteinschätzung mit der ich Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informiere, ist für Sie auch kostenfrei.