DAUERSCHÄDEN

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Ist Ihr Erwerbsschaden von Dauer, so muss ganz genau gerechnet werden. Oft entwickelt sich ein größeres gesundheitliches Problem erst mit der Zeit, z.B. eine Arthrose nach einer Gelenkverletzung. Hier gibt es die Möglichkeit gerichtlich feststellen zu lassen, dass die Haftpflichtversicherung auch für solche Schäden haften muss. 

Dieses geschieht im Rahmen einer sogenannten Feststellungsklage, wobei der Klageantrag wie folgt lautet:

„Es wird festgestellt, dass die Beklagte (Haftpflichtversicherung) für alle materiellen und nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden haftet, die dem Kläger (Verletzten) aus dem Unfallereignis am…………in …………….entstanden sind.“ 

Dieses ist natürlich nur ein Beispiel für einen Feststellungsantrag. In Ihrem individuellen Fall kann dieser der Wortlaut auch ganz anders ausfallen.

Falls Sie Fragen haben, so wenden Sie sich an mich. Senden Sie mir eine E-mail. Ich melde mich dann direkt bei Ihnen, auch an Wochenenden: info@twitting.eu oder 02331-409319.

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