Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Wenn Sie sich nach einem Verkehrsunfall unerlaubt vom Ort des Unfalls entfernen, kann das neben einer Geldstrafe und einem etwaigen Entzug der Fahrerlaubnis eine weitere, schwerwiegende Folge nach sich ziehen: Den Verlust des Haftpflichtversicherungsschutzes.
Eine Verurteilung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort, kann sogar eine Freiheitsstrafe nachziehen. Außerdem kassieren Sie 7 Punkte im Flensburger Register. Wenn Sie sich im Nachhinein als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen herausstellen, entzieht das Gericht Ihnen Fahrerlaubnis und ordnet eine Sperrfrist an.
Fahrlässige Körperverletzung
Verletzen Sie schuldhaft eine andere Person bei einem Verkehrsunfall, so müssen die Ermittlungsbehörden automatisch wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen Sie ermitteln.
Jedoch wird das Verfahren in der Mehrzahl gegen eine Geldauflage eingestellt.
Sie brauchen Hilfe? Ich bin für Sie da: info@twitting.eu oder 02331-409319.