Das Oberlandesgericht Naumburg spricht dem Kläger 12.000 Euro zu wegen mittelschweren Tinnitus.
OLG Naumburg 1 U 97/12
Nach einem Verkehrsunfall erlitt der Kläger ein HWS-Distorsionstrauma, Prellungen der Wirbelsäule, des Thorax und des Unterschenkels. Dazu litt er unter Rücken-, Kopf-, Nacken- und Beckenschmerzen, sowie eine Verschlechterung der Sehfähigkeit. Und als Folge des HWS-Distorsionstraumas ergibt sich ein Tinnitus.
Der Kläger wurde über zwei Monate lang krankschrieben. Alle seine Verletzungen, außerdem sein rechtsseitiger Tinnitus, dauern an.
Der Kläger unterzieht sich einer mehrwöchigen Tinnitus-Rehabilitationsmaßnahme.
Wegen Tinnitus ergeben sich soziale und berufliche Probleme. Es kam zu Schlafstörungen, Kommunikations- und Konzentrationsproblemen, Einschränkung der Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit.
Das Landgericht Dessau-Roßlau spricht dem Kläger ein Schmerzensgeld von 6.000 Euro zu.
Der Kläger legt Berufung ein.
Die behandelnden Ärzte haben beim Kläger eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 10% bestätigt.
Das Oberlandesgericht Naumburg erkannte, dass die Erkrankung sich entwickelt hat und der Krankheitsverlauf nicht absehbar ist. Eine Verbesserung oder Heilung können nicht sicher vorhergesagt werden.
Nach Ansicht des OLG wird die landgerichtliche Entschädigung von 6.000 Euro dem Sachverhalt nicht gerecht. Das OLG erhöhte deswegen den Schmerzensgeldanspruch auf 12.000 Euro.