Einen Unfall während der Schwangerschaft zu erleiden ist für die Betroffene natürlich immer mit der Sorge um das Baby verbunden.
Hier steht selbstverständlich im Vordergrund abzuklären, dass dem Baby nichts passiert ist. Die Schwangere sollte sich daher nach einem Unfall immer gründlich untersuchen lassen. Das gilt auch dann, wenn der Unfall harmlos erscheint.
Steht dann fest, dass es dem Baby gut geht, so erhöht doch die Sorge um dessen Wohlergehen den Schmerzensgeldanspruch der werdenden Mutter.
Auch die Tatsache, dass die Schwangere keine Medikamente einnehmen darf um eigene Schmerzen zu lindern, steigert ihren Schmerzensgeldanspruch.
So hat das Amtsgericht Köln in seiner Entscheidung vom 16.06.2011, Aktenzeichen 274 C 19/11 folgendes sinngemäß ausgeführt:
Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes wurde insbesondere berücksichtigt, dass die Klägerin zum Unfallzeitpunkt im 5. Schwangerschaftsmonat befand und somit bis zur Geburt des Kindes besonderen psychischen Belastungen ausgesetzt war. Auch eine Einnahme von Schmerzmitteln war aufgrund der Schwangerschaft nicht möglich.
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