Abgefahrene Reifen

Abgefahrene Reifen und das Märchen von der Mitschuld.

Sie hatten einen Verkehrsunfall und der Gegner ist Schuld. Nun sagt die gegnerische Versicherung plötzlich, Sie trifft eine Mitschuld, weil Ihr Fahrzeug abgefahrene Reifen oder Reifen mit zu wenig Profiltiefe hatte.

Das machen wir nicht mit!

Abgefahrene Reifen oder Reifen mit zu geringer Profiltiefe als gesetzlich vorgeschrieben, führen nicht automatisch zu einer Mitschuld. Die Versicherungen übersehen hier oft, dass schlechte Reifen nur dann von Bedeutung sind, wenn der Zustand der Reifen (mit-)ursächlich für den Unfall ist.

Der Bundesgerichtshof (BHG) hat aber bereits 1968(!) entschieden, das abgefahrene Reifen oder Reifen mit weniger als der vorgeschriebenen Profiltiefe für einen Unfall auf trockener, griffiger Fahrbahn allerdings in der Regel nicht ursächlich sind (BGH in VersR 1968, S. 785).

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