OLG Hamm 4.4.2017, 26 U 88/16
Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 04.04.2017 (26 U 88/16) einem schwerbehinderten Kind aufgrund einer verspätet durchgefürten Sectio, die schwere Hirnschäden und geistige Behinderungen verursachte, ein Schmerzensgeld in Höhe von 250 000 € zubesprochen.
Die Mutter und das ungeborene Kind wurden durch einer Kardiotokographie (KTG) dauerhaft überwacht. Trotz bedenklicher Wertentschlossen sich die Ärzte nicht gleich zu einer Sectio.
Das Kind wurde mit einer Nabelschnurumschlingung entbunden und zeigte in seiner weiteren Entwicklung die Folgen einer hypoxischen Hirnschädigung.
Der heute neunjährige Kläger leidet an einer Epilepsie und an einer allgemeinen Entwicklungsstörung. Sein Intellekt, die Spracheund seine motorischen Fähigkeiten sind eingeschränkt.
Die Höhe des Schmerzensgeld es hängt immer vom individuellen Fall ab.
In den letzten Jahren haben sich die Schmerzensgeldbeträge für Geburtsschäden erhöht. Die schwerverletzten Kinder erhalten oft Schmerzensgeld in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro.
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