OLG Hamm, Entscheidung 26 U 173/13 vom 13.10.2014
Das Oberlandesgericht Hamm sprach der Klägerin 22.000 Euro Schmerzensgeld zu wegen hausärztlichen Befunderhebungsfehlers.
Die Patientin klagte über Beschwerden im unteren Rücken und im Gesäßbereich. Die Vertreterin der Hausärztin diagnostizierte Ischiasbeschwerden, die mit einer Spritze und einem Schmerzmittel behandelt wurden.
Drei Tage später wurde bei Patientin eine Gewebeentzündung des perirektalen und perianalen Fettgewebes mit Verdacht auf eine bakterielle Infektionskrankheit der Unterhaut und narkotisierender Fazits diagnostiziert. Die Klägerin musste notfallmäßig operiert werden, wobei ein Teil des Schließmuskels entfernt wurde.
Kurz darauf wurden fünf Nachoperationen erforderlich.
Das OLG Hamm hat der Klägerin ein Schmerzensgeld in die Höhe von 22.000 Euro zuerkannt.
Die Ärztin, unter Berücksichtigung geschilderter Schmerzen, hat die Patientin nicht ausreichend untersucht. Sie musste auch die Analregion der Klägerin durch Betasten untersuchen. Dann hätte die Gewebeentzündung im Gesäßbereich rechtzeitig diagnostiziert werden können. Und möglicherweise wäre dann der Schließmuskel nicht beschädigt worden. Die Klägerin hätte ad integrem geheilt werden können.