Sachschaden am KFZ, Fiktiver Schaden

Fiktiver Schaden 

Sie müssen Ihr Fahrzeug nicht wirklich reparieren lassen. Sie können auch auf „Gutachtenbasis fiktiv abrechnen“. Dann zahlt die Haftpflicht-Versicherung den Betrag Netto, der bei Reparatur in einer Werkstatt entstanden wäre. 

Diese Abrechnungsart „fiktiver Schaden“ ist aber nur dann zulässig, wenn die Nettoreparaturkosten nicht höher sind als der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. 

Restwert 

Der Restwert ist der Wert, für den Sie Ihr Fahrzeug mit dem Unfallschaden verkaufen könnten. Der Restwert wird durch den KFZ-Sachverständigen festgestellt. Sie müssen sich nicht unbedingt auf die Angebote sogenannter „Restwertbörsen“ verweisen lassen.

Sie brauchen Hilfe? Ich bin für Sie da: info@twitting.eu oder 02331-409319.

Fiktiver Schaden

[facebook]

Sie haben sicher schon oft gehört, das ein fiktiver Schaden abgerechnet werden kann. Doch was bedeutet eigentlich „fiktive Schadensabrechnung“?

Hinter diesem Begriff verbirgt sich, dass Sie Ihr Fahrzeug nicht wirklich reparieren lassen müssen. Sie können auch auf „Gutachtenbasis fiktiv abrechnen“. Dann zahlt die Haftpflicht-Versicherung den Betrag Netto, der bei Reparatur in einer Werkstatt entstanden wäre. Die Reparatur müssen Sie allerdings nicht durchführen.

Falls Sie Fragen haben, so wenden Sie sich an mich. Senden Sie mir eine E-mail. Ich melde mich dann direkt bei Ihnen, auch an Wochenenden: info@twitting.eu oder 02331-409319.