Sie hatten einen Unfall im Fitnessstudio?
Anwalt Twitting ist selbst seit 25 Jahren Kraftsportler. Ihr Schmerzensgeld und alle anderen Ansprüche werden von der Kanzlei-Twitting durchgesetzt.
Ist das Fitnessstudio schuld, muss es für Ihren Personenschaden zahlen, wozu auch das Schmerzensgeld gehört.
Das gilt, wenn ein Gerät Ihnen nicht richtig erklärt wurde! Auch, wenn der Seilzug der Latmaschine gerissen ist, muss gezahlt werden! Stolperfallen oder rutschige Böden haben im Studio ebenfalls nichts zu suchen!
Zur Sicherheit im Studio: Es ist grundsätzlich die Pflicht eines jeden Fitnessstudios, Ihnen die Funktionsweise von Übungs-Geräten zu erklären. Auch muss das Sportstudio durch Kontrollen sicherstellen, dass Geräte wie Stepper, Crosstrainer, Fitnessturm, Smith Machine aber auch Hanteln gefahrlos benutzt werden können und sicher sind. Auch müssen alle Übungsgeräte regelmäßig gewartet werden.
Kein Fitnessstudio kann sich komplett von der Haftung freizeichnen, etwa durch Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Oft versuchen sich die Studios auch vor Zahlungen zu drücken, indem Sie dem Mitglied ankreiden, den Unfall selbst verursacht zu haben. Das macht die Kanzlei-Twitting nicht mit!!
Berichten Sie mir Ihren Fall.
Ich antworte Ihnen kostenlos und unverbindlich.
info@twitting.eu oder 02331-409319
Hinweis: Ihre Anfrage ist kostenlos. Meine unverbindliche Ersteinschätzung mit der ich Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informiere, ist für Sie auch kostenfrei.
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