ZUGUNFALL

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Sie hatten einen Zugunfall? Sie sind beim Betrieb einer Bahn oder eines anderen Schienenfahrzeugs verletzt worden, vielleicht sogar schwer? Hier erhalten Sie Hilfe vom Rechtsanwalt! 

 

Die Anwaltskanzlei Twitting vertritt die Geschädigten von Unfällen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen den Verantwortlichen.

Wenn Sie einen Unfall hatten, dann ist für Sie schnelles und fundiertes Handeln durch einen kompetenten Unfall-Anwalt zur optimalen Verfolgung Ihrer Interessen geboten.

Bei einem Zugunfall oder Bahnunfall ist die Anspruchsgrundlage § 1 des Haftpflichtgesetzes. Hier der Inhalt:

 

(1) Wird bei dem Betrieb einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Betriebsunternehmer dem Geschädigten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

(2) Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht ist.

(3) Die Ersatzpflicht ist ferner ausgeschlossen, wenn eine

1.   zur Aufbewahrung angenommene Sache beschädigt wird;

2.   beförderte Sache beschädigt wird, es sei denn, daß ein Fahrgast sie an sich trägt oder mit sich führt.

 

Die Unfall-Kanzlei Twitting bietet Ihnen:

Berichten Sie mir Ihren Fall. 

Ich antworte Ihnen kostenlos und unverbindlich.

info@twitting.eu oder 02331-409319

Hinweis:  Ihre Anfrage ist kostenlos. Meine unverbindliche Ersteinschätzung mit der ich Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informiere, ist für Sie auch kostenfrei.