Lärmschwerhörigkeit gehört zu den offiziell anerkannten Berufskrankheiten.
Mindert die Lärmschwerhörigkeit die Erwerbsfähigkeit um 20% kann ein Rentenantrag gestellt werden. Das gilt nicht nur für aktive Arbeitnehmer, sondern auch für Rentner.
Es gibt keine Frist. Ansprüche gegen die Berufsgenossenschaft (BG) verjähren nie! Auch ein heute 80-Jähriger kann noch immer Ansprüche gegen die Berufsgenossenschaft geltend machen und zwar rückwirkend.
Wie läuft die Meldung der Lärmschwerhörigkeit bei der BG?
- Nehmen Sie – am besten schriftlich – Kontakt zur BG auf.
- Dieses ist dann notwendig, wenn nicht der Betriebsarzt oder ein Sie behandelnder Arzt die Meldung an die BG bereits vorgenommen hat.
- Sie erhalten von der BG einen Fragebogen, darin werden Informationen erbeten, ob Sie Lärmschutz getragen haben, welchen Abstand Ihr Arbeitsplatzes zur Lärmquelle hat und wie viele Jahre Sie Lärm bei welchem Arbeitgeber ausgesetzt waren.
- Die Lärmbelastung wird ermittelt.
- Sie erhalten einen Termin bei einem Gutachter, an dessen Auswahl Sie mitwirken können und auch sollten.
- Die BG entscheidet, ob die Lärmschwerhörigkeit als Berufskrankheit anerkannt wird.
Die Erfahrung zeigt, dass es bereits beim Ausfüllen des Fragebogens der BG besser ist, durch einen Anwalt vertreten zu sein, da nur so Ihre Interessen optimal verfolgt werden können. So sind Fälle bekannt, in denen ein Arbeitnehmer gegenüber der BG wahrheitswidrig angegeben hat, einen Gehörschutz getragen zu haben, weil er den Vorwurf vermeiden wollte, ansonsten gegen Vorschriften der Arbeitssicherheit verstoßen zu haben.
Die BG lehnt dann regelmäßig alle Ansprüche wegen Lärmschwerhörigkeit ab. Das Argument: Wer auf der Arbeit Gehörschutz getragen hat, kann nicht durch Lärm schwerhörig geworden sein, da er sein Gehör geschützt hat.
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