Private Unfallversicherung zahlt nicht trotz eigenem Gutachten

Wenn Versicherer ihr selbst beauftragtes Gutachten ignorieren

Viele Versicherte erleben nach einem schweren Unfall einen Schock:
Die private Unfallversicherung hat selbst ein ärztliches Gutachten in Auftrag gegeben – doch obwohl dieses Gutachten eine unfallbedingte Invalidität bestätigt, verweigert der Versicherer die Zahlung.

Statt zu regulieren, heißt es plötzlich:

„Ein unfallbedingter Dauerschaden ist nicht im Vollbeweis erbracht.“

Das ist für Betroffene unverständlich – und in vielen Fällen rechtlich nicht haltbar.


🚨 Typisches Problem: Unfallversicherung lehnt trotz Gutachten ab

In meiner anwaltlichen Praxis zeigt sich immer wieder das gleiche Muster:

  1. Der Versicherte erleidet einen Unfall (z. B. Sturz, Leiterunfall, Verdrehung eines Gelenks).

  2. Es folgen MRT, Operationen, monatelange Beschwerden und Bewegungseinschränkungen.

  3. Die Unfallversicherung beauftragt einen medizinischen Sachverständigen oder eine Spezialklinik.

  4. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis:

    • keine relevanten Vorerkrankungen

    • eindeutige Unfallkausalität

    • dauerhafte Funktionsminderung (Invalidität)

  5. Trotzdem erklärt die Versicherung:

    • der Schaden sei „degenerativ“

    • oder „nicht eindeutig unfallbedingt“

    • oder „nicht im Vollbeweis nachgewiesen“

Das Ergebnis:
Der Versicherte bleibt ohne Leistung – trotz klarer medizinischer Feststellungen.


🧠 Die häufigsten Tricks der Unfallversicherung

❌ 1. Ignorieren des eigenen Gutachtens

Obwohl das selbst beauftragte Gutachten feststellt:

  • keine unfallfremden Vorschäden

  • keine konkurrierenden Ursachen

  • dauerhafte Funktionsminderung

tut die Versicherung so, als gäbe es dieses Gutachten nicht.

Stattdessen werden Textbausteine verwendet, die mit dem konkreten Fall nichts zu tun haben.


❌ 2. Pauschaler Verweis auf „Verschleiß“ oder „Degeneration“

Sehr häufig heißt es:

„Solche Schäden entstehen typischerweise altersbedingt.“

Doch rechtlich genügt das nicht.
Die Versicherung muss konkret darlegen:

  • welche Vorschäden bestanden

  • wie stark sie beteiligt waren

  • dass sie auch ohne Unfall dieselben Beschwerden verursacht hätten

Abstrakte medizinische Lehrsätze ersetzen keinen Einzelfallnachweis.


❌ 3. Behauptung: „Unfall war nur Auslöser“

Versicherer argumentieren oft:

„Der Unfall war lediglich Gelegenheitsursache.“

Auch das ist in vielen Fällen unzutreffend.
Wenn Beschwerden erst ab dem Unfall auftreten und durch Bildgebung und Operation bestätigt werden, spricht alles für die Unfallursächlichkeit.


❌ 4. Verzögerungstaktik

Viele Versicherer hoffen, dass der Kunde aufgibt:

  • immer neue Unterlagen

  • neue Gutachten

  • monatelange Funkstille

  • immer neue Ablehnungsgründe

Zeit spielt hier bewusst gegen den Versicherten.


⚖️ Rechtliche Bewertung: Warum die Ablehnung oft unzulässig ist

✅ 1. Der Versicherer ist an sein eigenes Gutachten gebunden

Wenn ein Versicherer selbst ein fachärztliches Gutachten beauftragt und dieses:

  • nachvollziehbar

  • widerspruchsfrei

  • medizinisch fundiert

ist, kann er es nicht ohne konkrete Gegenargumente verwerfen.

Rechtlich gilt:

Ein Versicherer darf ein von ihm eingeholtes Gutachten nicht willkürlich ignorieren.

Er müsste medizinisch begründen:

  • warum das Gutachten falsch sein soll

  • welche Befunde unzutreffend sind

  • welche Alternativursachen vorliegen

Das geschieht in der Praxis fast nie.


✅ 2. Mitursächlichkeit genügt für die Leistungspflicht

Selbst wenn geringe Vorschäden vorgelegen hätten:

👉 Die Unfallversicherung muss zahlen, wenn der Unfall mitursächlich war.

Nur wenn der Versicherer beweist, dass der Schaden ausschließlich unfallfremd ist, darf er die Leistung verweigern.

Diese Beweislast trägt der Versicherer – nicht der Versicherte.


✅ 3. Typische Unfallmechanismen sind medizinisch geeignet

Unfälle wie:

  • Sturz mit Verdrehung

  • Umknicken

  • Leitersturz

  • Aufprall

sind klassisch geeignet, um:

  • Meniskusverletzungen

  • Gelenkschäden

  • Bandverletzungen

  • dauerhafte Bewegungseinschränkungen

zu verursachen.

Wenn MRT, Operation und Beschwerden zeitlich unmittelbar folgen, ist die Unfallkausalität medizinisch plausibel.


💰 Hohe Ansprüche werden systematisch gekürzt

Häufig geht es um:

  • Invaliditätsleistungen im fünf- oder sechsstelligen Bereich

  • Progressionszahlungen

  • monatliche Unfallrenten

Viele Versicherer versuchen daher, die Invaliditätsgrade kleinzurechnen oder ganz abzulehnen.

Ohne anwaltliche Hilfe erhalten Betroffene oft keinen Cent.


🚀 Was Sie tun sollten, wenn Ihre Unfallversicherung trotz Gutachten nicht zahlt

  1. Ablehnung nicht akzeptieren

  2. Gutachten juristisch und medizinisch prüfen lassen

  3. Versicherungsbedingungen (AUB/GUB) auswerten

  4. Ansprüche konkret berechnen

  5. notfalls Klage erheben

In vielen Fällen lassen sich Zahlungen nur gerichtlich durchsetzen.


❓ FAQ – Häufige Fragen zur Unfallversicherung und Gutachten

❓ Muss die Unfallversicherung ihrem eigenen Gutachten folgen?

Ja, grundsätzlich schon.
Ein selbst beauftragtes Gutachten kann nicht ohne medizinische Gegenargumente ignoriert werden.


❓ Was ist, wenn die Versicherung von „Vorerkrankungen“ spricht?

Die Versicherung muss konkret beweisen:

  • welche Vorerkrankung bestand

  • wie stark sie beteiligt war

  • dass sie auch ohne Unfall zur Invalidität geführt hätte

Allgemeine Behauptungen reichen nicht aus.


❓ Reicht es, wenn der Unfall nur mitursächlich war?

Ja.
Mitursächlichkeit genügt für die Leistungspflicht.


❓ Lohnt sich ein Anwalt wirklich?

In fast allen Fällen ja.
Die Versicherung argumentiert juristisch – der Versicherte ist sonst klar unterlegen.


❓ Wie hoch können die Ansprüche sein?

Je nach Vertrag:

  • mehrere zehntausend Euro oder mehrere hundertausend Euro

  • plus mögliche Unfallrente


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Wenn Ihre private Unfallversicherung trotz eigenem Gutachten nicht zahlt, sollten Sie das nicht hinnehmen.

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