Sie hatten einen Reitunfall und wurden verletzt?
Machen Sie Schmerzensgeld und Personenschaden konsequent geltend!
Das Risiko, sich zu verletzen, ist beim Reiten hoch. Verletzungsfolgen sind wegen der Sturzhöhe und der Dynamik des Pferdes oft gravierend. Reitschüler, Hobbyreiter und auch geübte Reiter sind von Unfällen gleichermaßen betroffen. Sturzereignisse finden sich nicht allein beim Springreiten, Galopp oder beim Ausritt ins Gelände. Auch vermeintlich simples Führen an der Longe, ein einfaches Probereiten, die Hufpflege oder das Verladen vom Pferdeanhänger sind von Unfallereignissen betroffen.
Ich sage Ihnen, wie hoch Ihr Anspruch auf Schmerzensgeld ist und welche weiteren Ansprüche Sie durchsetzen können.
Häufige Konstellationen bei einem Unfall mit Pferd und was zu beachten ist:
- Pferd gehört anderer Person
- Reitbeteiligung
- Schul- oder Mietpferd
- Pferdetransport
- eigenes Pferd ohne Fremdbeteiligung
- eigenes Pferd und Kraftfahrzeug
- als „Nicht-Reiter“
Es existieren nach einem Reitunfall Fallstricke, die den eigenen Anspruch gefährden (weiter…).
Berichten Sie mir Ihren Fall.
Ich antworte Ihnen kostenlos und unverbindlich.
info@twitting.eu oder 02331-409319
Hinweis: Ihre Anfrage ist kostenlos. Meine unverbindliche Ersteinschätzung mit der ich Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informiere, ist für Sie auch kostenfrei.
Gerne können wir auch via Skype sprechen.