Ein Reitunfall kann das Leben von einer Sekunde auf die andere grundlegend verändern. Körperliche Verletzungen, langwierige Heilbehandlungen, berufliche Einschränkungen und erhebliche finanzielle Belastungen sind keine Seltenheit. Viele Betroffene stehen nach einem Reitunfall plötzlich alleine da – mit Schmerzen, Unsicherheit und der Frage, wer überhaupt haftet.
Auf dieser Seite erhalten Sie eine umfassende, verständliche und praxisnahe Übersicht über Ihre rechtlichen Möglichkeiten nach einem Reitunfall. Die Inhalte richten sich bewusst an Betroffene und Angehörige, nicht an Juristen. Ziel ist es, Ihnen Orientierung zu geben und typische Fehler zu vermeiden, die Ihre Ansprüche gefährden können.
Ich vertrete seit vielen Jahren Geschädigte nach schweren Unfällen und weiß, wie schnell Versicherungen versuchen, Verantwortung abzuwehren oder Leistungen zu kürzen. Gerade bei Reitunfällen ist juristische Erfahrung entscheidend.
Warum Reitunfälle rechtlich besonders komplex sind
Pferde sind Fluchttiere mit erheblicher Eigenbewegung. Schon kleinste äußere Reize können zu unkontrollierbaren Reaktionen führen. Deshalb bewertet das Gesetz Unfälle mit Pferden anders als viele andere Alltagssituationen.
Zentral ist dabei die sogenannte Tierhalterhaftung (§ 833 BGB). Danach haftet der Halter eines Tieres grundsätzlich für alle Schäden, die durch das Tier verursacht werden – unabhängig von eigenem Verschulden.
Doch genau hier beginnen die rechtlichen Fallstricke:
- Nicht jeder Beteiligte ist automatisch „Tierhalter“.
- Nicht jeder Schaden ist automatisch ersatzfähig.
- Versicherungen versuchen regelmäßig, die Verantwortung abzulehnen oder zu kürzen.
Ob und in welchem Umfang Sie Ansprüche durchsetzen können, hängt unter anderem davon ab:
- wem das Pferd gehört,
- in welcher Rolle Sie beteiligt waren,
- ob eine Haftpflichtversicherung besteht,
- ob ein Kraftfahrzeug beteiligt war,
- ob Ihnen ein Mitverschulden vorgeworfen werden kann.
Typische Konstellationen bei einem Reitunfall
- Reitunfall mit einem fremden Pferd
Gehört das Pferd einer anderen Person, haftet grundsätzlich der Tierhalter. Diese Haftung besteht auch dann, wenn dem Halter kein persönliches Fehlverhalten vorzuwerfen ist.
In der Praxis gibt es oft eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Doch anstatt den Schaden komplett zu regulieren, versuchen Versicherer häufig die Zahung zu verzögern oder zu reduzieren. Wichtig ist dabei:
- Es besteht kein Direktanspruch gegen die Versicherung.
- Anspruchsgegner ist immer der Pferdehalter selbst.
- Reitunfall als „Nicht-Reiter“ (z. B. Tritt, Stoß, Umrennen)
Auch wer nicht geritten ist, kann schwer verletzt werden – etwa beim Führen, Putzen oder als unbeteiligter Dritter.
In diesen Fällen haftet ebenfalls der Tierhalter. Problematisch wird es, wenn:
- keine Tierhalterhaftpflicht besteht oder
- die Versicherungssumme nicht ausreicht.
Dann haftet der Halter persönlich mit seinem Vermögen.
- Reitunfall bei einer Reitbeteiligung
Bei einer Reitbeteiligung wird es rechtlich besonders kompliziert. Häufig gelten Reitbeteiligte als Mit-Halter des Pferdes. Das hat gravierende Folgen:
➡️ Die Tierhalterhaftpflicht zahlt in der Regel nicht, da es sich um einen sogenannten Eigenschaden handelt.
Mögliche Auswege können sein:
- eine Absicherung über den Landessportbund, sofern der Unfall im Rahmen einer Vereinstätigkeit geschah,
- Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung.
Hier ist eine juristische Prüfung nahezu immer erforderlich.
- Reitunfall mit eigenem Pferd und Beteiligung eines Kraftfahrzeugs
Ist ein Kraftfahrzeug beteiligt, greift regelmäßig die Kfz-Haftpflichtversicherung.
Selbst wenn Sie eine Mitschuld trifft, besteht häufig dennoch ein Anspruch:
➡️ Allein aus der sogenannten Betriebsgefahr des Fahrzeugs ergibt sich oft eine Haftung von mindestens 25 %.
Diese Konstellation wird von Versicherungen regelmäßig falsch dargestellt oder verschwiegen.
- Reitunfall mit eigenem Pferd ohne Fremdbeteiligung
Liegt keine Fremdbeteiligung vor, greifen in der Regel nur:
- Ihre private Unfallversicherung oder
- ggf. eine Absicherung über den Landessportbund.
Die Tierhalterhaftpflicht leistet in diesen Fällen nicht.
- Reitunfall mit Schul- oder Mietpferd
Bei Reitschulen oder gewerblichen Reitbetrieben haftet grundsätzlich der Betreiber.
Eine Haftungsbefreiung kommt nur in Betracht, wenn der Betreiber nachweisen kann, dass:
- das Pferd geeignet war,
- eine ordnungsgemäße Aufsicht bestand,
- der Reitunterricht ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Typische Haftungsfälle liegen vor, wenn:
- ungeeignete Pferde eingesetzt wurden,
- Anfänger überfordert wurden,
- der Reitlehrer die Anlage verlassen hat.
Richtiges Verhalten nach einem Reitunfall
Viele Ansprüche scheitern nicht am Recht, sondern an Fehlern unmittelbar nach dem Unfall.
- Beweise sichern
- Namen und Anschriften von Zeugen
- Name, Lebensnummer und Halter des Pferdes
- Fotos und Videos von Unfallstelle, Verletzungen und Umgebung
- ärztliche Atteste und Befunde
- Strafanzeige erstatten
Eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung kann entscheidend sein, um Beweise zu sichern und Akteneinsicht zu ermöglichen.
- Versicherungen informieren
- private Unfallversicherung
- Rechtsschutzversicherung
Fristen müssen zwingend eingehalten werden.
- Keine unbedachten Aussagen
Holen Sie bereits bei der Schilderung des Unfallhergangs anwaltlichen Rat ein.
➡️ Eine unbedachte Aussage kann Ihre Ansprüche dauerhaft schädigen.
Schmerzensgeld nach einem Reitunfall – Beispiele aus der Rechtsprechung
|
Verletzung |
Schmerzensgeld |
Gericht |
|
Verlust des Augenlichts beidseits |
175.000 € |
OLG Köln |
|
Querschnittslähmung |
127.000 € + Rente |
OLG Köln |
|
Oberschenkelhalsbruch |
35.000 € |
LG Oldenburg |
|
Schädelfraktur |
20.000 € |
LG Bückeburg |
|
Mehrfacher Kieferbruch |
10.000 € |
LG Kiel |
|
Trommelfellriss |
3.000 € |
OLG Hamm |
Die konkrete Höhe hängt immer vom Einzelfall ab.
Weitere ersatzfähige Schäden
Neben dem Schmerzensgeld kommen regelmäßig in Betracht:
- Verdienstausfall
- Haushaltsführungsschaden
- Fahrtkosten
- Heil- und Behandlungskosten
- Kosten für Pflege und Hilfsmittel
- Zukunftsschäden
Warum anwaltliche Unterstützung entscheidend ist
Versicherungen handeln wirtschaftlich – nicht im Interesse des Geschädigten. Ohne anwaltliche Unterstützung werden Ansprüche häufig gekürzt oder vollständig abgelehnt.
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Je früher Sie handeln, desto besser lassen sich Ihre Rechte sichern.