Sie hatten einen Reitunfall mit dem eigenem Pferd ohne Fremdbeteiligung?
Hatten Sie den Reitunfall ohne Fremdbeteiligung und mit Ihrem eigenen Pferd, so muss Ihre private Unfallversicherung (falls Sie eine haben) haften. In welchem Umfang diese zahlen muss, hängt mit dem Inhalt des von Ihnen abgeschlossenen Versicherungsvertrags und den geltenden Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen zusammen.
Ihre Tierhalter-Haftpflichtversicherung zahlt in diesem Falle rein gar nichts, da es sich um einen sogenannten “Eigenschaden” handelt.
Sind Sie Mitglied in einem Reiterverein, der im Landesreiterverband organisiert ist, so sind Sie über den Landessportbund unfallversichert. Voraussetzung ist, dass der Reitunfall in Zusammenhang mit einer Vereinstätigkeit steht.