Tinnitus entwickelt sich oft nach einem Unfall mit dem Fahrzeug, wenn der Kopf oder die Halswirbelsäule betroffen waren.
Traumatische Einwirkungen auf das Nervensystem im Kopfbereich bei einem Halswirbelsäulensyndrom (HWS) kann auch das Hörvermögen verschlechtern.
Der Tinnitus ist ein Ohrgeräusch. Es rauscht, zischt, pfeift, brummt oder rattert im Ohr.
Damit geht oftmals eine große Einschränkung der Lebensqualität einher. Patienten leiden unter einem Gefühl des Kontrollverlusts, reduzierter Konzentration, depressiver Verstimmung, Angst und Sorge. Häufig ist das Sozialverhalten gestört und die Betroffenen ziehen sich mehr und mehr zurück.
Der chronische Tinnitus löst einen eigenen Anspruch auf Schmerzensgeld aus.
Schmerzensgeld-Tabelle. Tinnitus.
Verletzung |
Schmerzensgeld |
Urteil |
Beidseitiger Tinnitus | c.a. 10.230 Euro | OLG Nürnberg Az. 4 U 2109/96 1996 Jahr |
Tinnitus und HWS-Syndrom | 6.500 Euro | OLG Düsseldorf Az. 1 U 221/02 2003 Jahr |
Mittelschwer Tinnitus und Prellungen | 12.000 Euro | OLG Naumburg Az. 1 U 97/12 2013 Jahr |
Posttraumatischer Tinnitus mit hochtonbetonter Schwerhörigkeit nach Schlag den Hinterkopf | 5.000 Euro | LG Ulm Az. 3 O 149/02 2002 Jahr |
Die Versicherungen versuchen – gerade beim Tinnitus – das Schmerzensgeld zu reduzieren oder gar nichts zu zahlen. Hier brauchen Sie einen kompetenten Rechtsanwalt, der Ihre rechtlichen Interessen verteidigen kann.
Berichten Sie Ihren Fall. Ich sichere Ihren Erfolg!
Ich antworte Ihnen kostenlos und unverbindlich.
info@twitting.eu oder 02331-409319