Schaden reparieren

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Sie können verlangen, dass die Haftpflicht-Versicherung die tatsächlichen Reparaturkosten zahlt, Sie also Ihren Schaden reparieren lassen können. Hier gibt es aber eine Grenze: Die Reparaturkosten dürfen nicht höher sein, als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs zzgl. 30% (130%-Regel). 

Wenn Sie Ihren Schaden reparieren lassen, dann müssen die Reparaturkosten von Ihnen durch die Vorlage einer  Reparaturkostenrechnung nachgewiesen werden. Um in den Genuss der 130%- Regel zukommen, muss das reparierte Fahrzeug auch noch mindestens ein halbes Jahr nach der Reparatur auf Sie zugelassen sein. 

Wenn die Reparaturkosten höher sind als die 130%, dann liegt ein „wirtschaftlicher Totalschaden“ vor. Dann darf die Versicherung die Übernahme der Reparaturkosten verweigern. Die Haftpflicht-Versicherung ersetzt Ihnen dann nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.

Sie brauchen Hilfe? Ich bin für Sie da: info@twitting.eu oder 02331-409319.

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