Wenn Trauer und Erschütterung tief sitzen. Schmerzensgeld bei Schockschäden.
Ein Mitglied der Familie hat einen schweren oder tödlichen Unfall. Dann sitzt der Schock sehr tief. Oft werden nahe Angehörige krank, werden sie körperlich und seelisch aus der Bahn geworfen.
In vielen Fällen sprechen die Gerichte ein Schmerzensgeld für den seelischen Schmerz zu.
Der Anspruch auf Schmerzensgeld
Bei einem Unfall hat normaler Weise nur der direkt Betroffene einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Davon gibt es aber eine wichtige Ausnahme:
Das Schmerzensgeld für Schockschäden.
Hier wird ein Schmerzensgeld dem gewährt, der nicht selbst körperlich verletzt wurde, der aber durch
- das Miterleben des Unfalls
- den Anblick der Unfallfolgen
- die Nachricht vom Unfall
Voraussetzungen des Anspruchs im Detail
Berichten Sie mir Ihren Fall.
Ich antworte Ihnen kostenlos und unverbindlich.
info@twitting.eu oder 02331-409319
Hinweis: Ihre Anfrage ist kostenlos. Meine unverbindliche Ersteinschätzung mit der ich Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informiere, ist für Sie auch kostenfrei.