SCHMERZENSGELD BEI SCHOCK

Wenn Trauer und Erschütterung tief sitzen. Schmerzensgeld bei Schockschäden.

Ein Mitglied der Familie hat einen schweren oder tödlichen Unfall. Dann sitzt der Schock sehr tief. Oft werden nahe Angehörige krank, werden sie körperlich und seelisch aus der Bahn geworfen.

Wenn der Schock tief sitzt.

In vielen Fällen sprechen die Gerichte ein Schmerzensgeld für den seelischen Schmerz zu.

Der Anspruch auf Schmerzensgeld

Bei einem Unfall hat normaler Weise nur der direkt Betroffene einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Davon gibt es aber eine wichtige Ausnahme:

Das Schmerzensgeld für Schockschäden.

Hier wird ein Schmerzensgeld dem gewährt, der nicht selbst körperlich verletzt wurde, der aber durch

  • das Miterleben des Unfalls
  • den Anblick der Unfallfolgen
  • die Nachricht vom Unfall
eine Erschütterung der Seel erleidet.
Der Betroffene hat dann einen eigenen Schmerzengeldanspruch.

Voraussetzungen des Anspruchs im Detail

Nur nahe Angehörige wie Ehegatten, Eltern, Kinder etc. haben einen Ersatzanspruch bei einem Schockschaden. Die seelische Reaktion muss den Angehörigen krank machen. Der Schock muss schwerwiegend sein.
Freunde des Verunglückten haben keinen Schmerzensgeldanspruch.

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