Sie haben bei einem Verkehrsunfall ein HWS erlitten? Dann haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld, egal was die Versicherung sagt!
Den Einwand der Versicherung, dass man auf MRT- und Röntgenbildern ja gar keine Verletzung sehen kann, lassen wir nicht zu. Die Kanzlei Twitting weis, dass die Schmerzen von Unfall-Geschädigten real sind. Auch ein Dauerschaden ist beim HWS häufig.
Neuste Forschung verhilft zum Schmerzensgeld
Die Forschung in der Medizin beweist: Kopf- und Nackenschmerzen, neurologische Probleme, Schluckbeschwerden, schmerzhafte Bewegungseinschränkungen sind Unfallfolgen! Das gilt beim HWS-Syndrom auch dann, wenn keine Wirbel gebrochen sind und wenn der Rückenmarkskanal nicht eng ist.
Einwand der Versicherung: Harmlosigkeitsgrenze
Diesen Unsinn machen wir nicht mit, auch wenn vielen Versicherungen damit argumentieren. Eine starre Grenze für die kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung, unterhalb derer ein HWS-Syndrom nicht möglich ist, gibt es nicht. Das steht seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs dazu sicher fest (BGH Urteil v. 28.01.2003, Az. VI ZR 139/02).
Mit dem kompetenten Gutachter Hand in Hand
Der richtige Gutachter muss her. Einer, der die neuste Forschung kennt. Keiner, der von der Versicherung sein Geld erhält. Für einen wirklich unabhängigen Gutachter sorgt die Kanzlei Twitting! Gemeinsam setzen wir Ihr Schmerzensgeld durch!
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