OLG Düsseldorf, Urteil, Az. I-1 U 159/14 vom 17.11.2015
Auf einer Autobahn kam es zu einem Zusammenstoß zwischen einem Lkw und einem Pkw. Der Fahrer des Lkw überholte verkehrswidrig den Pkw links.
Der Pkw-Fahrer erlitt ein Schleudertrauma I.Grades und eine chronifizierte Depression und Angstzustände.
Daher erhob der Pkw-Fahrer eine Klage beim Gericht, um einen Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 5.000 Euro durchzusetzen.
Das Landgericht Düsseldorf berücksichtigte, dass der Lkw-Fahrer den Unfall allein verschuldet habe, so die erlittene Verletzung, die habe dem Pkw-fahrer einer chronifizierten Depression beschert. Das Gericht sprach dem Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro zu.
Der Lkw-Fahrer legte Berufung ein.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Berufung des Beklagtes abgewiesen und die Entscheidung des LG’s bestätigt.
Die Verletzung und Unfallnachvollgen rechtfertigen ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro.
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