„Kurz vorher kontrolliert“ – die ewige Ausrede

Sturz im Supermarkt: „Wir haben kurz vorher kontrolliert“ – reicht das zur Haftungsabwehr?

Wer in einem Supermarkt oder Discounter stürzt, hört von der Haftpflichtversicherung des Marktes häufig denselben Einwand: Der Bereich sei kurz vor dem Unfall kontrolliert worden. Es habe keine Verunreinigung gegeben. Deshalb handele es sich um ein allgemeines Lebensrisiko.

So einfach ist es aber nicht.

Gerade bei Stürzen auf rutschigen Lebensmitteln, Obst, Gemüse, ausgelaufenen Flüssigkeiten oder sonstigen Verunreinigungen kommt es auf die Einzelheiten an. Eine pauschale Behauptung, es sei „kurz vorher kontrolliert“ worden, beendet den Fall nicht. Sie ist vielmehr der Anfang der eigentlichen Prüfung.

Der typische Einwand der Haftpflichtversicherung

Nach einem Sturz im Supermarkt meldet sich häufig nicht der Markt selbst, sondern dessen Haftpflichtversicherung. Diese prüft, ob der Markt für den Unfall einstehen muss. Dabei wird oft argumentiert, eine lückenlose Überwachung des gesamten Supermarktes sei nicht geschuldet. Das ist im Ausgangspunkt richtig.

Kein Supermarkt muss jeden Quadratmeter seiner Verkaufsfläche in jeder Sekunde beobachten. Kunden können jederzeit etwas fallen lassen. Eine Verunreinigung kann plötzlich entstehen.

Daraus folgt aber nicht, dass der Betreiber immer haftungsfrei ist.

Der Markt muss vielmehr eine zumutbare und wirksame Organisation schaffen, damit typische Gefahren rechtzeitig erkannt und beseitigt werden. In einem Lebensmittelmarkt sind rutschige Stellen durch Obst, Gemüse, Salat, Flüssigkeiten oder Verpackungsreste keine völlig fernliegende Gefahr. Sie gehören zu den Risiken, mit denen der Betreiber rechnen muss.

Obst auf dem Boden ist keine Überraschung

Wer Obst und Gemüse verkauft, muss damit rechnen, dass einzelne Stücke oder Teile davon auf den Boden geraten. Das kann eine Weintraube sein, ein Stück Banane, eine Beere, ein Salatblatt oder ein anderes Lebensmittel. Wird ein solches Stück zertreten, entsteht auf glattem Boden schnell eine gefährliche Rutschstelle.

Für Kunden ist diese Gefahr oft kaum zu erkennen. Ein kleiner rutschiger Film auf dem Boden fällt nicht immer auf. Gerade im Kassenbereich, in engen Gängen oder an stark frequentierten Laufwegen konzentrieren sich Kunden nicht ausschließlich auf den Fußboden. Sie schieben Einkaufswagen, tragen Waren, greifen nach Geldbörse oder Handy, achten auf andere Kunden oder verlassen den Markt.

Der Betreiber eines Supermarktes darf deshalb nicht einfach abwarten, bis etwas passiert. Er muss durch geeignete Kontrollen dafür sorgen, dass solche Gefahrenstellen möglichst schnell entdeckt und beseitigt werden.

Entscheidend ist nicht die Behauptung, sondern der Nachweis

Wenn die Haftpflichtversicherung schreibt, es sei kurz vor dem Sturz kontrolliert worden, muss genauer hingeschaut werden.

Wer soll kontrolliert haben? Wann genau? Welche Fläche wurde kontrolliert? Wurde gerade die spätere Unfallstelle überprüft? War es nur ein flüchtiger Blick oder eine echte Sichtkontrolle? Gibt es eine Dokumentation? Ist die Kontrolle auf einer Videoaufzeichnung zu sehen?

Eine pauschale Erklärung, der Bereich sei „etwa fünf Minuten vorher“ kontrolliert worden, genügt nicht ohne Weiteres. Denn damit ist noch nicht bewiesen, dass die Kontrolle ordnungsgemäß war und die konkrete Gefahrenstelle tatsächlich erfasst hat.

Gerade bei Stürzen im Kassenbereich ist diese Prüfung wichtig. Der Kassenbereich ist ein zentraler Laufweg. Jeder Kunde muss ihn passieren. Dort herrscht oft Gedränge. Waren werden bewegt, Kunden packen ein, Einkaufswagen rollen, Personal kassiert, andere Kunden warten. Wenn dort rutschige Lebensmittelreste auf dem Boden liegen, kann dies besonders gefährlich werden.

Warum Videoaufzeichnungen so wichtig sind

Nach einem Sturz im Supermarkt sollte sofort verlangt werden, dass vorhandene Videoaufzeichnungen gesichert werden. Viele Aufzeichnungen werden nach kurzer Zeit automatisch gelöscht oder überschrieben.

Wichtig ist dabei nicht nur die Aufnahme des eigentlichen Sturzes. Oft ist der Zeitraum davor mindestens genauso wichtig. Die Videoaufzeichnung kann zeigen, ob die Gefahrenstelle schon länger vorhanden war, ob Personal vorbeigegangen ist, ob tatsächlich kontrolliert wurde oder ob die angebliche Kontrolle den Bereich gar nicht erfasst hat.

Auch der Zeitraum nach dem Sturz kann wichtig sein. Wurde die Stelle sofort gereinigt? Wurde ein Unfallbericht erstellt? Hat Personal die Verunreinigung gesehen? Wurden Personalien aufgenommen? All dies kann später für die Beweisführung eine Rolle spielen.

Wenn der Markt mitteilt, die Videoaufzeichnung sei gesichert, ist das zunächst gut. Es sollte aber nicht dabei bleiben. Es muss geklärt werden, welche Kameras, welcher Zeitraum und welche Bereiche tatsächlich gesichert wurden. Gerade wenn die Gegenseite behauptet, kurz vor dem Sturz sei kontrolliert worden, muss die Videoaufzeichnung auch diesen Zeitraum erfassen.

Unfallstelle nicht vorschnell verschwinden lassen

In vielen Fällen wird die Unfallstelle unmittelbar nach dem Sturz gereinigt. Aus Sicht des Marktes mag das verständlich sein, um weitere Unfälle zu verhindern. Für den verletzten Kunden kann dadurch aber ein wichtiges Beweismittel verloren gehen.

Deshalb sollte die Unfallstelle möglichst fotografiert werden, wenn dies noch möglich ist. Ist das nicht möglich, kommt es umso mehr auf Zeugen, Videoaufzeichnungen und die Angaben des Personals an.

Wenn ein Mitarbeiter bestätigt, dass Obst oder eine andere Verunreinigung auf dem Boden lag, kann das später von erheblicher Bedeutung sein. Gleiches gilt, wenn ein anderer Kunde die Verunreinigung gesehen hat.

Welche Verletzungen können entstehen?

Ein Sturz auf rutschigem Boden kann harmlos ausgehen, aber auch schwere Folgen haben. Möglich sind Prellungen, Zerrungen, Handgelenksbrüche, Schulterverletzungen, Kopfverletzungen, Verletzungen an Knie, Hüfte oder Sprunggelenk. Auch ein Kniescheibenbruch, ein Bänderschaden oder eine Meniskusverletzung kann Folge eines solchen Sturzes sein.

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt immer von der konkreten Verletzung ab. Entscheidend sind vor allem die Stärke und Dauer der Schmerzen, Krankenhausaufenthalte, Operationen, Arbeitsunfähigkeit, Reha, dauerhafte Bewegungseinschränkungen und die Auswirkungen auf Alltag und Beruf.

Gerade bei schweren Verletzungen sollte man nicht vorschnell endgültig abrechnen. Oft zeigt sich erst Monate später, ob Dauerschäden verbleiben.

Erst die Haftung, dann die vollständige Bezifferung

Die Haftpflichtversicherung verlangt häufig frühzeitig viele Unterlagen zur Schadenshöhe. Natürlich müssen Verletzungen und Schäden später belegt werden. Zunächst steht aber oft eine andere Frage im Mittelpunkt: Haftet der Supermarkt überhaupt?

Wenn die Gegenseite die Haftung dem Grunde nach offenlässt oder bestreitet, sollte nicht vorschnell nur über einzelne Quittungen, Fahrtkosten oder Zuzahlungen diskutiert werden. Zuerst muss geklärt werden, ob der Markt seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat.

Deshalb ist in vielen Fällen ein Vorgehen in zwei Stufen sinnvoll. Zunächst wird die Haftung dem Grunde nach geltend gemacht. Außerdem wird verlangt, dass der Markt auch für künftige Schäden einsteht. Erst danach erfolgt die vollständige Bezifferung aller einzelnen Schadenspositionen.

Das ist besonders wichtig, wenn der Heilungsverlauf noch nicht abgeschlossen ist.

Wann eine Klage sinnvoll wird

Wenn der Supermarkt oder dessen Haftpflichtversicherung die Haftung nicht anerkennt, kann eine Klage erforderlich werden. Dabei geht es nicht nur um Schmerzensgeld. Häufig sollte auch festgestellt werden, dass der Markt sämtliche materiellen und zukünftigen immateriellen Schäden aus dem Unfall ersetzen muss, soweit diese nicht auf Krankenkasse, Berufsgenossenschaft oder andere Dritte übergegangen sind.

Ein solcher Feststellungsantrag ist wichtig, wenn spätere Folgen noch nicht sicher absehbar sind. Gerade bei schwereren Stürzen kann sich erst im Laufe der Zeit zeigen, ob weitere Behandlungen, Einschränkungen oder Folgeschäden entstehen.

Was Sie nach einem Sturz im Supermarkt beachten sollten

Nach einem Sturz sollten Sie möglichst ruhig bleiben und Beweise sichern. Lassen Sie den Unfall im Markt dokumentieren. Bitten Sie um die Sicherung der Videoaufzeichnung. Notieren Sie Namen und Telefonnummern von Zeugen. Fotografieren Sie die Unfallstelle, soweit dies noch möglich ist. Lassen Sie Verletzungen ärztlich feststellen und bewahren Sie medizinische Unterlagen auf.

Wichtig ist auch: Geben Sie gegenüber der Haftpflichtversicherung keine vorschnellen Erklärungen ab. Eine unbedachte Formulierung kann später gegen Sie verwendet werden. Gerade wenn die Gegenseite behauptet, der Bereich sei kurz vorher kontrolliert worden, sollte anwaltlich geprüft werden, ob dieser Einwand tatsächlich trägt.

Ich prüfe Ihren Sturz im Supermarkt

Sind Sie in einem Supermarkt, Discounter, Kaufhaus oder Möbelhaus auf Obst, Lebensmitteln, Flüssigkeiten oder einer anderen rutschigen Stelle ausgerutscht?

Ich prüfe für Sie, ob der Betreiber seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Ich fordere Videoaufzeichnungen an, prüfe die Einwände der Haftpflichtversicherung und setze Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche durch.

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